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Antrag / Anfrage / Rede

Ampelschaltungen für Fußgänger und Fahrradfahrer

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 30.11.2010

Die Ampelschaltungen entlang der Koblenzer Straße waren in den letzten Monaten schon öfters Thema im Ortsbeirat. An der Kreuzung Koblenzer Straße / Im Münchfeld lässt sich sehr häufig beobachten, dass die Fußgänger-/Fahrradampel für den Weg über die Straße „Im Münchfeld“ auf Rot umschaltet, während die Straßenampel für die die Koblenzer Straße entlang fahrenden Autos noch bis zu 30 Sekunden (Richtung Gonsenheim) auf Grün geschaltet ist, bevor sie auf Gelb umschaltet. Dies passiert, obwohl es für den Autoverkehr auf Grund der Ampelschaltung keinerlei Vorteile bringt (der Fußgängerüberweg kann von keinem Auto in diesem Zeitraum passiert werden). Ähnliche Schaltungen findet man häufig in Mainz, auch wenn dies selten so extrem ausgeprägt ist.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wird die konkret geschilderte Ampelschaltung als sinnvoll und als die Verkehrssicherheit erhöhend angesehen?

2. Wie groß sollte nach Ansicht der Verwaltung der Höchstabstand zwischen einem Umschalten einer Fußgänger- und Fahrradampel auf Rot und dem Umschalten der entsprechenden Straßenampel auf Gelb sein, um zum einen einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten und zum anderen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht unangemessen zu benachteiligen?

3. In welchem Bereich bewegt sich der genannte Abstand bei den Ampelschaltungen in Gonsenheim bzw. Mainz?

4. Würde es die Verwaltung für sinnvoll erachten, für entsprechende Schaltungen vor dem

Hintergrund,

o dass Fahrradfahrer oft recht hohe Geschwindigkeiten erreichen,

o dass die Länge des zurückzulegenden Weges im Bereich einer Fußgänger- und

Fahrradampel oft deutlich geringer ist als bei der parallel verlaufenden Straßenampel

und

o dass solche Schaltungen nur der Verkehrssicherheit dienen, wenn sie auch von allen

Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden und sich die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer

nicht diskriminiert fühlen, hierfür eine Obergrenze (z. B. 3 Sekunden) festzulegen?

 

Dr. Holger Schinke

 

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