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Antrag / Anfrage / Rede

Bau einer Spielhalle bzw. Umnutzung eines Gebäudes als Kinderbetreuungseinrichtung in der Mombacher Straße

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Hartenberg/Münchfeld am 03.07.2007

Die Verwaltung (Baudezernat) wird aufgefordert, den Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung (im Falle der Spielhalle) bzw. einer Genehmigung zur Umnutzung von Räum-lichkeiten (im Falle der Kinderbetreuungseinrichtung) gemäß den Vorschriften § 75 Abs. 1 und 2 GemO ausführlich über die geplanten Veränderungen zu informieren und dem Ortsbeirat Gelegenheit zu geben, Stellung zu den geplanten Vorhaben zu nehmen.

 

Begründung:

 

Bei beiden geplanten Maßnahmen will die Verwaltung nach § 34 BauGB ohne weitere Anhörung entscheiden. Diese Vorgehensweise mag nach den Buchstaben des Gesetzes rechtmäßig sein, sie vernachlässigt jedoch die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Rechte des Ortsbeirates, über wichtige Fragen des Ortsbezirkes informiert zu werden und seine Meinung zu den Vorhaben kund tun zu können.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Walter Konrad

 

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