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Antrag / Anfrage / Rede

Bebauung Postgelände Wallstraße/Hauptbahnhof West

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld vom 31.08.2010

In der Ausgabe der Mainzer Rhein-Zeitung (MRZ) vom 20.08., Seite 15, wurde über Pla-nungen des Investors, Herrn Richter, berichtet, die das Postgelände in der Wallstraße/ Hauptbahnhof West betreffen. Für dieses Gelände liegt eine Bauvoranfrage vor, deren Bearbeitung durch die Verwaltung der Stadt Mainz mit Berufung auf § 15 BauGB um ein Jahr zurückgestellt wurde.

 

Aus dem Bericht in der MRZ ergeben sich die nachfolgenden Fragen:

 

1.1 Wann genau wurde die Bauvoranfrage durch den Investor, Herrn Richter, beim Bauamt gestellt?

1.2 Wann läuft demzufolge die Frist für die Zurückstellung über die Zulässigkeit des Bau-vorhabens von Herrn Richter ab?

1.3 Warum wurde zur Sicherung der Bebauungsplanungen der Stadt Mainz nicht das nach § 15 BauGB mögliche Mittel einer Veränderungssperre genutzt?

 

2 Im Bericht war davon die Rede, der Investor, Herr Richter, habe schon Verträge abge-schlossen (Fa. Lidl)bzw. sei in aussichtsreichen Gesprächen mit einer Drogeriekette. Wie vereinbart sich dieses Geschäftsgebahren mit der Tatsache, dass über den Inhalt des Be-bauungsplanes noch keine Informationen vorliegen?

2.2 Gleiches gilt für die Aussage von Herrn Richter, die Verwaltung gewähre ihm für die Pkw-Stellplatzverpflichtungen einen „Rabatt“?

2.1 Wer hat ihm – falls dies zutrifft – den Rabatt zugesagt und wie sieht dieser „Rabatt“ im Ein-zelnen aus?

2.2 Aufgrund welcher Rechtsvorschrift(en) wird dieser „Rabat“ gewährt?

 

3.1 Im Bericht war auch erwähnt, es seien „…250 Parkplätze vorhanden, die noch aufgestockt werden sollen.“ Wo und auf welche Weise soll dies geschehen?

3.2 Ist der Betreiber der z.Z. vorhandenen bewirtschafteten Pkw-Stellfläche auf dem Postgelände in diese Planungen involviert?

 

Walter Konrad

 

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