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Antrag / Anfrage / Rede

Durchgang durch den Torbogen des Studierendenwohnheims Canisiusstraße

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 16.08.2011

Trotz mehrfacher Presseberichterstattung und diverser Anfragen, u. a. auch von der ÖDP, gibt es bislang keine klare Aussage von der Stadt Mainz, dass der Bebauungsplan G 124, in dem ein öffentliches Wegerecht durch die Tordurchfahrt des Studierendenwohnheims Canisiusstraße verankert ist, künftig in diesem Umfang erhalten bleibt. Dies lässt befürchten, dass dieser Durchgang demnächst der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen wird und einem Investor die Schließung dieses Durchgangs durch eine „Befreiung vom Bebauungsplan“ genehmigt wird.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Warum bekennt sich die Stadt Mainz trotz mehrfacher Anfragen (Presse, Anwohner, Ortsbeiratsmitglieder) nicht eindeutig zum Bebauungsplan G 124, der ein öffentliches Wegerecht durch die Tordurchfahrt des Studierendenwohnheims vorsieht, welches gemäß Aussagen der Stadt (siehe Antwort auf die entsprechenden Anfragen der ÖDP, Aktenzeichen 1997/2009 vom 13.11.2009 und 2198/2010 vom 29.11.2010) auch im Grundbuch verankert ist?

2. Kann man daraus schlussfolgern, dass sich die Stadt Mainz vorbehält, einem Investor zu erlauben, dieses Wegerecht zu dessen Gunsten und zu Ungunsten Tausender Anwohner (im angrenzenden Wohngebiet wohnen 3.500 Einwohner, die den Durchgang zur Straßenbahn, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche etc. nutzen; in umgekehrter Richtung wird dieser als Durchgang zu den Einkaufsmärkten in dem Wohngebiet sowie zum Kindergarten Sandflora genutzt) z. B. mit einer „Befreiung vom Bebauungsplan“ preiszugeben?

3. Falls ja, unter welchen Umständen würde die Stadt das Wegerecht für die Anwohner preisgeben?

4. Warum duldet die Stadt das immer noch am Studierendenwohnheim angebrachte Schild „Unbefugten ist das Betreten dieses Grundstückes untersagt“? Warum kontrolliert die Stadt nicht ihre Anweisung zur Entfernung dieses unberechtigt angebrachten Schildes (siehe Antwort auf eine entsprechende Anfrage, Aktenzeichen 2198/2010 vom 29.11.2010)? Kann man daraus schließen, dass sich die Anwohner schon jetzt daran gewöhnen sollen, dass dieser Weg irgendwann nicht mehr öffentlich ist?

 

Dr. Holger Schinke

 

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