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Antrag / Anfrage / Rede

Eigentumsverhältnisse des unbebauten Areals in der Mitte des Neubaugebiets „Am Großen Sand“

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 02.02.2010

Derzeit erfolgt die öffentliche Auslage zum Bebauungsplanentwurf „Umnutzung des Kasernengelände zwischen Erzberger Straße und Canisiusstraße - 1. Änderung (G 124/1.Ä)“. Ein wesentlicher Punkt dieses Bebauungsplanentwurfes beinhaltet, eine für eine Kita vorgesehene Gemeinbedarfsfläche trotz massiver Anwohnerproteste mit einem über 13 m hohen L-förmigen Gebäuderiegel zu bebauen.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie waren die Eigentumsverhältnisse des gesamten unbebauten Areals in den letzten Jahren (von 2000 bis heute)?

2. Hat es in diesem Zeitraum Interesse an dem Areal von Interessenten gegeben, die nicht in irgendeiner Weise mit der Stadt Mainz in Beziehung bzw. Abhängigkeit stehen? Falls ja, woran sind die Verkaufsverhandlungen gescheitert. Wenn nein, welche Gründe könnte es dafür geben?

3. Hat bereits ein Interessent sein Interesse bekundet, das Grundstück zu erwerben und die neuen Planungen umzusetzen? Wenn ja, wer? Den Medien war vor einiger Zeit zu entnehmen, dass das Areal (darunter die Gemeinbedarfsfläche mit der im Bebauungsplan verankerten Zweckbindung für die Nutzung als Kita) zwischenzeitlich verkauft worden ist.

 

Wir fragen daher an:

 

4. Von wem ging die Initiative dafür aus?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Verkauf eines Grundstücks erfolgen, für das gemäß geltendem Bebauungsplan eine Zweckbindung als Gemeinbedarfsfläche (Kita) vorgesehen ist, zumal bekannt ist, dass der Investor nicht beabsichtigt, eine Kita zu bauen?

6. Kann man in einem solchen Fall davon ausgehen, dass die Stadt unparteiisch alle Interessen gegeneinander abwägt (nachbarschaftliche Interessen einer Vielzahl von Anwohnern gegenüber Interessen eines neuen Investors)?

 

Dr. Holger Schinke

 

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