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Antrag / Anfrage / Rede

Erhalt des Durchgangs durch den Torbogen des Studierendenwohnheims Canisiusstraße

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 16.08.2011

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah öffentlich klarzustellen, dass der im Bebauungsplan G 124 und im Grundbuch verankerte Durchgang durch den Torbogen des Studierendenwohnheims Canisiusstraße für die Anwohner künftig erhalten bleibt und dass sie Wünschen von Investoren, dieses Wegerecht zu beschneiden, von vornherein eine klare Absage erteilen wird.

 

Begründung:

 

Trotz mehrfacher Presseberichterstattung und diverser Anfragen, u. a. auch von der ÖDP, gibt es bislang keine klare Aussage von der Stadt Mainz, dass der Bebauungsplan G 124, in dem ein öffentliches Wegerecht durch die Tordurchfahrt des Studierendenwohnheims Canisiusstraße verankert ist, künftig in diesem Umfang erhalten bleibt. Dies lässt befürchten, dass dieser Durchgang demnächst der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen wird und einem Investor die Schließung dieses Durchgangs durch eine „Befreiung vom Bebauungsplan“ genehmigt wird. Dies hat für viel Unruhe in den angrenzenden Wohngebieten gesorgt. Nur durch eine öffentliche Klarstellung, dass eine Schließung des Durchgangs jetzt und in Zukunft nicht erfolgen wird, lässt sich dieses Problem aus der Welt schaffen.

 

Dr. Holger Schinke

 

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