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Antrag / Anfrage / Rede

Grünflächen in Neubaugebieten

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 05.04.2011

In der Beschlussvorlage zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Mainz am 08.12.2010 „Umnutzung des Kasernengeländes zwischen Erzbergerstraße und Canisiusstraße – 1. Änderung (G 124/1. Ä.), hier: Behandlung von Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“, Aktz. 61 26 – Go 124/1. Ä., heißt es unter Punkt 5 (Grünflächen):

„Der Willy-Brandt-Platz ist mit knapp 24.000 m2 die größte in jüngster Zeit neu geplante und errichtete Grünanlage im Stadtgebiet Mainz und die größte zusammenhängende öffentliche Grünanlage in Gonsenheim. Bei einem Planungsrichtwert der Stadt Mainz von 25 m2 Grünfläche pro Einwohner bietet diese Anlage eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Freifläche an. Ein Mangel an Freiflächen für das Quartier besteht daher nicht.“

 

Dies korrespondiert mit immer wiederkehrenden Aussagen der Stadt, dass es neben dem Willy-Brandt-Platz keiner weiteren öffentlichen Grünflächen im Neubaugebiet „Am Großen Sand“ bedarf. Allerdings werden in dem Wohngebiet entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan bei vollständigem Ausbau 3.450 Einwohner leben. Dies bedeutet rein rechnerisch, dass der Willy-Brandt-Platz als Freifläche für 960 Einwohner gedacht ist, und dass folglich die Freifläche für die restlichen 72 % der Einwohner (2.490) in anderen Bereichen vorhanden sein müsste.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie ist der Planungsrichtwert der Stadt Mainz von 25 m2 Grünfläche zu verstehen? Bezieht sich dieser nur auf öffentliche Grünflächen oder werden private Grünflächen (Gärten) mit einbezogen?

2. Wie viele Quadratmeter an privaten Grünflächen gibt es im Gültigkeitsbereich der Bebauungspläne jeweils (bzw. wird es mal geben) in etwa?

3. Falls sich dieser Richtwert nur auf öffentliche Grünflächen bezieht: Welche Bedeutung hat dieser Planungsrichtwert, wenn er offenbar bei neuen Planungen großer Gebiete, in denen man auf keine vorhandenen Sachzwänge Rücksicht nehmen muss, nicht einmal annähernd umgesetzt wird?

4. Wieso ist der Anteil öffentlicher Grünflächen pro Einwohner im Bereich des Bebauungsplanes G 124 (Am Großen Sand) deutlich kleiner als im Bereich des Bebauungsplanes G 139 (Gonsbachterrassen), obwohl bei letzterem auch die privaten Grünflächen vermutlich ausgedehnter sind?

5. Wie ist es vor diesem Hintergrund zu bewerten, dass selbst bei einer kompletten Ausweisung des Areals im Bereich des überlagerten Bebauungsplan G 124 / 1. Ä. als öffentliche Grünfläche (max. weitere 4.820 m2, damit gäbe es dann insgesamt 41.320 m2 öffentliche Grünfläche im Bereich „Am Großen Sand“ und etwa 100 Einwohner weniger) dieser Wert im Bereich von 12,0 bis 12,5 m2 immer noch kleiner wäre als bei den Gonsbachterrassen?

6. Wie verträgt sich die Aussage, dass kein Mangel an Freiflächen im Quartier besteht, mit diesen Werten?

 

Dr. Holger Schinke

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