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Antrag / Anfrage / Rede

Kitagröße in Mainz und zweite Kita im Wohngebiet „Am Großen Sand“

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 02.02.2010

Derzeit erfolgt die öffentliche Auslage zum Bebauungsplanentwurf „Umnutzung des Kasernengelände zwischen Erzberger Straße und Canisiusstraße - 1. Änderung (G 124/1.Ä)“. Ein wesentlicher

Punkt dieses Bebauungsplanentwurfes beinhaltet, eine für eine Kita vorgesehene Gemeinbedarfsfläche trotz massiver Anwohnerproteste mit einem über 13 m hohen L-förmigen Gebäuderiegel zu bebauen.

Mit Hinweis auf den angeblich fehlenden Bedarf ist vom Stadtrat beschlossen worden, die Kita nicht zu bauen. Stattdessen entsteht bei den Gonsbachterrassen mit 6 Gruppen die größte Mainzer Kita, die auch einen Teil der Kinder der nicht realisierten Kita (2 Gruppen) des Wohngebietes

„Am Großen Sand“ aufnehmen soll.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Welche Größe sieht die Stadt Mainz als Maximalgröße einer Kita an?

2. Welche Größe einer Kita sieht die Stadt Mainz als Idealgröße für eine Kita an?

3. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich der Kindererziehung basieren diese beiden Angaben?

4. Sollte es eine Differenz zwischen den Antworten auf die ersten beide Fragen geben: Warum orientiert man sich nicht an der Idealgröße?

 

Da die zweite Kita bislang nicht erbaut worden ist, fragen wir an:

 

5. Welche Gründe sprechen derzeit bzw. sprachen vor 3 Jahren gegen die Errichtung einer zweiten Kita im Wohngebiet „Am Großen Sand“?

6. Was sind die Gründe dafür, dass die Kita noch nicht gebaut worden ist, bevor es zu einem Betreuungsengpass in Gonsenheim gekommen ist?

7. Wenn man den Bedarf im Wohngebiet trotz der Vielzahl der neu entstehenden Wohngebäude und neuer gesetzlicher Regelungen auf nur 7 Gruppen bemisst: Warum wurde die Kita am Willy-Brandt-Platz nicht auf 4 Gruppen ausgelegt und dann die zweite auf dem dafür vorgesehenen Areal mit 3 bis 4 Gruppen gebaut?

8. Wie sind die gesetzlichen Änderungen, die ab 2010 (Rechtsanspruch auf Kita ab dem 2. Lebensjahr) bzw. 2013 (Rechtsanspruch auf Kita ab dem 1. Lebensjahr) gelten werden, bei den Planungen berücksichtigt worden? Wie werden die Aussagen des Deutschen

Städte- und Gemeindebundes bewertet, dass der Bedarf weit höher ausfallen dürfte als gemäß den bisherigen Prognosen?

9. Welche Gründe gibt es vor dem Hintergrund der vorangegangenen Frage, den Bebauungsplan ausgerechnet jetzt so zu ändern, dass die Kita aus den Planungen verschwindet?

 

Dr. Holger Schinke

 

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