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Antrag / Anfrage / Rede

Kleingärten im Gonsbachtal

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 09.02.2010

Die Situation der Kleingartenpächter- und Eigentümer hat sich durch Maßnahmen der Verwaltung leider in konkret 14 Fällen dramatisch verändert. Das Gesamtproblem ist ebenfalls bisher keiner Lösung näher gebracht worden.

 

Es ergeben sich auf diesem Hintergrund weitere Fragen, deren die ich wegen der Dringlichkeit der Situation bis zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates Hartenberg-Münchfeld eine Antwort erwarte.

 

1. Mit Schreiben vom 07.12.2009 hat die Verwaltung – Amt für Wirtschaft und Liegenschaften - Pächtern von städtischen Flächen (insgesamt nach meinen Informationen 14 Pächtern) eine fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses zum 31.03. mitgeteilt. Wie ist dieses Verhalten mit der Zusicherung der Verwaltung – Schreiben Herr Reichel vom 22.09.2009 auf Anfrage 1539/2009 ödp – zu vereinbaren, dass die Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen vorerst ausgesetzt sei?

 

2.1 Im unter 1. erwähnten Schreiben vom 07.12.2009 ist davon die Rede, dass die zu räumenden Flächen als landespflegerische Ersatzflächen/Ausgleichsflächen benötigt werden. In welchem Zusammenhang ist diese gegenüber der bisherigen Argumentation der Verwaltung erfolgte Änderung des Verhaltens der Verwaltung zu sehen?

2.2 Mit welchen gesetzlichen Grundlagen begründet die Verwaltung – bitte genaue Fundstellen angeben – ihr Verlangen und die Eilbedürftigkeit ihres Verhaltens?

2.3 Wo genau im Gonsbachtal liegen die Flächen der nun von der Verwaltung als Ausgleichsflächen beanspruchten Flächen?

2.4 Wofür werden die von der Stadt nun als Ausgleichsflächen beanspruchten Flächen konkret benötigt?

2.5 Gerüchteweise wurden die Bauvorhaben Stadion und sogar der Flughafenausbau in Frankfurt als Gründe genannt. Wie beurteilt die Verwaltung diese Gerüchte?

2.6 Werden auch Kleingartengrundstücke in anderen Stadtteilen der Stadt Mainz als Ausgleichsflächen vom Amt für Wirtschaft und Liegenschaften beansprucht und den dortigen Pächtern ebenfalls fristlose Kündigungen zugestellt?

Wenn ja, für welche Kleingartenflächen?

Wenn nein, warum wurde nur das Gebiet Gonsbachtal hierfür ausgewählt?

2.7 Wie werden die Privatleuten gehörenden und ebenfalls als Kleingärten genutzten Flächen in diesem Zusammenhang behandelt? Sollen auch diese Flächen als Ausleichsflächen analog zu den unter 2.1 beanspruchten Flächen herangezogen werden?

 

Walter Konrad

 

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