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Antrag / Anfrage / Rede

Nutzung des Durchganges am Studierendenwohnheim Canisiusstraße

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 24.01.2012

Der Presse konnte man entnehmen, dass Herr Bellomo von der Centuis AG die Baupläne dergestalt geändert habe, dass der Durchgang durch den Torbogen erhalten bleiben soll, und eine entsprechende Bauvoranfrage an die Stadt gesendet habe. Weiterhin wird er mit der Aussage zitiert, dass es nicht möglich sein werde, „mit dem Fahrrad durch den Torbogen und somit den Garten der Anlage zu fahren.“ Für Radfahrer sieht er zwei „Fahrgassen“ rechts und links am Gebäude entlang vor.

Wir fragen daher an:
1. Auf welche Weise sollen Radfahrer am Passieren des Areals gehindert werden?
2. Wenn ein Weg für Radfahrer nicht passierbar ist, werden auch Eltern mit Kinderwagen, Personen mit Rollkoffern, Rollstuhlfahrer etc. Probleme haben, diesen zu nutzen. Ist eine Einschränkung des derzeit geltenden öffentlichen Wegerechts auf diese Weise für die Verwaltung akzeptabel?
3. Wurde der Fahrradbeauftragte der Stadt über die Pläne informiert?
o Wenn ja, wie beurteilt er diese?
o Wenn nein, wird dies erfolgen?
4. Der Bebauungsplan garantiert einen breiten öffentlichen Weg durch den Torbogen. Soll der Torbogendurchgang verkleinert und der öffentliche Weg schmaler werden als bisher und falls ja, wie steht die Stadt zu diesen Plänen?
5. Die von Herrn Bellomo vorgesehenen Wege für Radfahrer an den Parkplätzen an den Seiten vorbei sind nicht durch Baurecht abgesichert und liegen somit ohne jegliches Wegerecht auf Privatgelände. Ist daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes geplant?
6. Wenn nein: Wie soll ggf. eine entsprechende baurechtliche Absicherung erfolgen?
7. Wird die Zahl von ca. 80 Parkplätzen (gemäß den Plänen) für die Bewohner wie auch die Besucher als ausreichend angesehen oder werden noch mehr Parkplätze benötigt?
8. Ist bei den vorgelegten Plänen gewährleistet, dass der Durchgang durch keinerlei Türen oder Tore zu irgendeiner Zeit verschlossen werden kann (anders gefragt: sind solche Elemente beabsichtigt)? Falls solche Elemente geplant sind: Wie will die Stadt einen jederzeit freien Durchgang garantieren?
9. Wird die Verwaltung nur Pläne genehmigen, bei denen eine – wie auch immer geartete (zeitweise) Sperrung des Durchgangs (z. B. durch Schließen von Türen und Toren) unmöglich ist?

Dr. Holger Schinke

 

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