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Antrag / Anfrage / Rede

Regelmäßige Einwohnerversammlungen

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Neustadt am 23.01.2013

Der Ortsbeirat Neustadt und der Ortsvorsteher veranstalten in Koordination mit der Verwaltung (Stadtvorstand/Oberbürgermeister) mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung im Stadtteil Neustadt mit dem Ziel,

a) über die anstehenden Planungen und Projekte der Stadt oder stadtnaher Gesellschaften im Ortsbezirk zu unterrichten,
b) Anregungen, Ideen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger/ Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend aufzunehmen,
c) im Dialog mit den anwesenden Vertreterinnen bzw. Vertretern des Stadtvorstandes die speziellen Probleme in der Neustadt auf einen Lösungsweg zu bringen.

Gemäß der Gemeindeordnung wird der Oberbürgermeister gebeten, diese Versammlung nach Absprache mit dem Ortsvorsteher und dem Ortsbeirat einzuladen und durchzuführen.

Begründung:

In § 16.1 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung heißt es dazu:

„Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. Sie kann auf Teile des Gemeindegebiets oder bestimmte Angelegenheiten beschränkt werden. …“ Des Weiteren verweisen wir auf die übrigen Abschnitte des § 16 GemO sowie auf die VV zu § 16 GemO.

Die verstärkte Nutzung dieses Instruments wird seitens der ÖDP für dringend notwendig gehalten, um den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Kommunalpolitik zu verbessern. Darüber hinaus hat es auch zum Ziel, die Einwohnerinnen und Einwohner zeitlich deutlich im Vorfeld über anstehende Planungen und Projekte zu unterrichten.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez. Wilhelm Schild

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