Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Verkehrszeichen in der Neustadt regelungskonform gestalten

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Neustadt am 20.04.2010

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob die in der Neustadt aufgestellten Verkehrszeichen („Ronden“) der Größe 1 (Durchmesser 420 mm) zu ersetzen sind durch solche der Größe 2 (Durchmesser 600 mm).

 

Begründung:

 

Die derzeit in der Neustadt verwendeten runden Verkehrszeichen der Größe 1 entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV – StVO) zu §§ 39 – 43 StVO sieht für runde Verkehrszeichen der Größe 1 (Durchmesser 420 mm) einen Anwendungsbereich für zulässige Höchstgeschwindigkeiten von lediglich 0 bis 20 km/h vor. Für Geschwindigkeiten von 20 bis 80 km/h sind jedoch Verkehrszeichen der Größe 2 (Durchmesser 600 mm) vorgeschrieben.

 

Diesen gesetzlichen Vorgaben, die im Übrigen auf einer Europarichtlinie beruhen (Richtlinie 83/189/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/1 O/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, EG Nr. L 100 S. 30) wird durch die derzeitige Beschilderung zuwidergehandelt. In einer Tempo – 30 – Zone wie der Neustadt dürfen ausschließlich Schilder der Größe 2 zum Einsatz kommen. Davon abweichend sind in der Neustadt Verkehrszeichen beider Größenklassen aufgestellt, wobei die regelwidrigen Verkehrsschilder der Größe 1 in erheblichem Umfang vertreten sind und mancherorts sogar vorherrschen.

 

Allein auf einem Teilstück der Frauenlobstrasse zwischen Boppstrasse und Rheinallee hat der Antragsteller acht Exemplare dieser zu kleinen Beschilderung registriert, wobei es sich in der Hauptsache um das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt in eine Einbahnstrasse“ gehandelt hat, aber auch um Tempo-30-Schilder. In den Parallelstrassen zur Frauenlobstrasse (zum Beispiel Adam - Karrillon – Strasse und Josefstrasse) stellt sich die Situation nicht viel anders dar. Vor diesem Hintergrund gehört die gesamte Verkehrsbeschilderung in der Neustadt auf den Prüfstand. Alle runden Verkehrszeichen (sogenannte „Ronden“) in der Neustadt sind auf ihre Größe hin zu überprüfen und erforderlichenfalls binnen angemessener Frist gegen regelungskonforme, größere Exemplare auszutauschen.

 

Wilhelm Schild

 

Zurück