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Antrag / Anfrage / Rede

Der Bau des Bibelturms als kommunale Pflichtaufgabe?

Gemeinsame Anfrage von FWG und ÖDP zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Der Bibelturm soll nach Ansicht des Stadtvorstandes gebaut werden, falls ein entsprechendes Bürgervotum dies nicht verhindert.

Wir fragen an:

1. Sind die eingestellten Mittel in Höhe von rund 5 Mio. EUR als „kommunale Pflichtaufgabe“ zu bewerten? Handelt es sich um eine unabweisbare Aufgabe der Stadt, die eine höhere Priorität als z.B. die Sanierung von Schulen und Kita-Neubauten hat?
2. Gibt es dazu eine Aussage der Kommunalaufsicht bzw. wurde für diese Ausgaben mit der ADD ausdrücklich das Einvernehmen hergestellt und wann wurde dies getan?
3. Den Ausführungen von Baudezernentin Grosse ist zu entnehmen, dass die „unterirdischen Baumaßnahmen“ des Bibelturms als Brandschutzmaßnahme bezeichnet werden. Wir bitten dazu um weitere Erklärungen. Insbesondere ist unklar, warum dadurch eine höhere Brandschutzsicherheit entstehen soll.
4. Gibt es weitere Beanstandungen von Fachbehörden zu der ursprünglich vorliegenden Bauplanung?
5. Wie verteilen sich nach dem derzeitigen Stand die geplanten Investitionsmittel auf die verschiedenen Maßnahmenbereiche für den derzeit geplanten ersten Bauabschnitt (z.B. Brandschutzmaßnahmen, Turm, Kellerverbindung, usw.)?

Kurt Mehler,
FW-G-Fraktionsvorsitzender

Dr. Claudius Moseler,
ÖDP-Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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