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Antrag / Anfrage / Rede

Doppelhaushalt 2015-16: Begleitantrag der ÖDP Stadtratsfraktion

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 03.12.2014

1. Die Stadt klagt kompromisslos die Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei Land und Bund ein.

Erläuterung: Gemäß Antwortschreiben von Bürgermeister Beck vom 21.10.2014 auf eine Anfrage der ÖDP sind der Stadt Mainz in den letzten fünf Jahren Mittel in Höhe von über 420 Mio Euro durch Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips von Bund und Land vorenthalten worden. Allein im Jahr 2014 beläuft sich der Betrag auf über 93 Mio Euro. Insbesondere gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz kann eine Klage als erfolgversprechend eingestuft werden, da das Land das Konnexitätsprinzip in seinem Grundgesetz verankert hat. Gelangt allein auf diese Weise nur ein Drittel der vorenthaltenen Summe zur Auszahlung, so reduziert sich das Haushaltsdefizit der Stadt Mainz in allen Folgejahren um mindestens 30 Mio Euro pro Jahr.

2. Im Gegenzug wird die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (voraussichtlich) beantragte Erhöhung der Grundsteuer B nicht durchgeführt.

3. Ebenso wird die Hundesteuer auf die Sätze zurückgenommen, die vor ihrer Anhebung im Rahmen der Diskussion um den Beitritt zum Entschuldungsfonds des Landes angewendet wurden. Auf die Teilnahme am Entschuldungsfonds hat dies keine Auswirkungen, da die Stadt den selbst zu erbringenden Sparanteil um mehrere Millionen jährlich übertrifft.

4. Die Stadt Mainz startet eine Investitionsoffensive zum Abbau des Sanierungsstaus der öffentlichen Gebäude.

Vorschlag: Nach Aussage der GWM beläuft sich der Sanierungsstau gegenwärtig auf ca. 190 Mio Euro. Jede Investition zur schrittweisen Auflösung des Sanierungsstaus hinterlässt in der doppischen Gesamtbilanz einen entsprechenden Gebäudemehrwert (ist also relativ kostenneutral) und wirkt zugleich einem Ausufern der zukünftigen Kosten für nicht durchgeführte Maßnahmen entgegen. Das gegenwärtige Zinstief macht Investitionen, die mit einem ordentlichen Tilgungsplan hinterlegt sind, besonders attraktiv. Die Stadt beantragt daher bei der ADD die Ermächtigung, innerhalb der nächsten beiden Jahre zusätzliche Kredite in Höhe von bis zu 50 Mio Euro für Gebäudesanierungen aufnehmen zu dürfen. Der Tilgungsplan soll vorsehen, dass die Kredite innerhalb der kommenden 20 Jahre zu 100% zurückgeführt werden. Bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5% p.a. entstehen so zusätzliche Gesamtkosten für Zins und Tilgung in den Haushalten der nächsten 20 Jahre in Höhe von 3,75 Mio Euro pro Jahr. Damit kann ein Viertel des gegenwärtigen Sanierungsstaus mit überschaubarem Kostenrahmen aufgelöst werden.

5. Die Stadt beauftragt eine Unternehmensberatung, Effizienzsteigerungspotentiale in der Verwaltung zu identifizieren. Sofern hieraus Umstrukturierungen im Personalbereich resultieren, sind diese sozialverträglich zu gestalten. Erläuterung: Diese Maßnahme verursacht keine ungedeckten Kosten. Es gibt Unternehmensberatungen, die für ihre erbrachten Leistungen lediglich einen zuvor vereinbarten prozentualen Anteil der erzielten Effizienzgewinne in Rechnung stellen.

6. Ausgehend von den Kennzahlen der statistischen Landesämter analysiert die Verwaltung die strukturellen Unterschiede zwischen den Haushalten der Stadt Mainz und vergleichbarer Städte (Oberzentren gleicher Größenordnung, z.B. Wiesbaden), die ähnliche Leistungen zu deutlich geringeren Kosten erbringen. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um die Ausgaben der Stadt Mainz nachhaltig zu senken.

7. Bei Freiwerden einer Dezernentenstelle wird diese eingespart; die Aufgaben des Dezernats werden auf die verbliebenen vier Dezernenten umgelegt.

8. Mit dem Landkreis Mainz-Bingen werden Verhandlungen über einen gegenseitigen Kostenausgleich für schulische und kulturelle Angebote aufgenommen (anstatt beispielsweise Schulen kostenintensiv zu verlagern). Dies beinhaltet auch einen Ausgleich in Bezug auf die Schülerfahrtkostenerstattungen.

9. Mit Mainz 05 wird der Mietvertrag zur Coface-Arena dahingehend nachverhandelt, dass der Verein zukünftig 10% seines Jahresgewinns als zusätzliche Pachtzahlung zwecks Sondertilgung des Stadion-Darlehens leistet. Nach Tilgung des Stadion-Darlehens sind die geleisteten Sonderzahlungen als Pachtminderung anzusetzen.

10. Finanzierung Staatstheater: Die Stadt verhandelt mit dem Land zwecks asymmetrischer Aufteilung der alljährlichen Zuschüsse, da es sich im Gegensatz zu den anderen rheinland-pfälzischen Bühnen beim Mainzer Theater um ein Staatstheater handelt. Vergleiche mit anderen Staatstheatern legen nahe, dass eine Aufteilung im Verhältnis Land : Stadt = 2 : 1 realistisch ist. Ersparnis für die Stadt Mainz: ca. 4 Mio Euro pro Jahr.

11. Die Verwaltung verhandelt mit der ADD über die Zusage einer zügigen Neubewertung aller Grundbesitze durch die Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, bei der Veranlagung zur Grundsteuer B Steuergerechtigkeit herzustellen, indem für alle Grundbesitze aktuelle Werte auf gleicher Berechnungsbasis zugrunde gelegt werden. Parallel hierzu wird die Stadt auch im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten aktiv, um ggf. eine Neubewertung von Grundbesitzen, bei denen sich offenkundig erhebliche Veränderungen ergeben haben, anzustoßen. 

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