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Antrag / Anfrage / Rede

Erreichbarkeit städtisches Jugendamt

Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.04.2019

Der ÖDP-Stadtratsfraktion wurde berichtet, dass die Mitarbeiter/-innen des städtischen Jugendamtes nur schwer und speziell an Freitagen nach 12:00 Uhr gar nicht erreichbar waren.

Wir fragen daher an:

1. Wie ist die Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen während der Wochentage und hierbei speziell am Freitag nach 12:00 Uhr geregelt?
2. Wie ist die Regelung, falls einzelne Mitarbeiter/-innen wegen Erkrankung oder Urlaub oder aus sonstigen dienstlichen Gründen nicht im Dienst sind?
3. Gibt es für die unter 2. genannten Fälle eine gesonderte Vertretungsregelung?
4. Sind die Mitarbeiter/-innen verpflichtet, bei telefonischem Kontakt ihren Namen und ggf. auch die Dienstbezeichnung zu nennen?
5. Gibt es für spezielle oder dringliche Anliegen eine Wochenendbereitschaft? Wenn ja, wie kommt der Kontakt zustande? Wenn nein, wird die Einrichtung eines solchen Dienstes erwogen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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