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Antrag / Anfrage / Rede

Geplante Mülldeponie im Steinbruch Weisenau/ Laubenheim/ Hechtsheim

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.09.2018

Dem Text des Beschlusses des Stadtrates vom 02.12.2015 (Vorlage 1771/2015/1) zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer Deponie der Deponieklassen DK I und DK II im o.g. Steinbruchgelände kann folgendes Zitat entnommen werden:

„Dabei beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung. Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen. Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet.“

Nach Offenlage der Antragsunterlagen und Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ergeben sich nunmehr die folgenden Rückfragen an die Verwaltung bzw. den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz:

Wir fragen daher an:
1. Wieso und mit welcher Zielsetzung wird in dem Gutachten zur Staubimmission eine Szenarienrechnung zum Einbau von Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage vorgenommen, obwohl der Stadtratsbeschluss die Ablagerung von MVA-Schlacke ausschließt? [ Zitat aus dem Gutachten: „Im Zuge einer Szenarienrechnung ist neben diesen Stoffen (im Hinblick auf eine spätere Einbringung in die Deponie) der Einbau von bis zu 100.000 t/a vorbehandelter MVA-Schlacke aus dem lokalen Müllheizkraftwerk (AVV 190112) zu betrachten (in Substitution der entsprechenden Mengen an den sonstigen beantragten Abfällen), wobei vorsorglich davon ausgegangen werden soll, dass es sich bei bis zu 50 % davon um AVV 190111* (Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten) handelt.“ ]

2. Ist auch die Einbringung von Filterstäuben aus der Mainzer MVA in die Deponie geplant? Falls JA: Wurden diese Stäube im Immissionsgutachten berücksichtigt?

3. Auf welche Weise kann der Entsorgungsbetrieb sicherstellen, dass nur mineralische Abfälle aus Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen werden können? Ist eine solche Einschränkung rechtlich überhaupt zulässig?

4. Da mineralische Abfälle häufig mit Asbest (oder Dämmmaterial mit ähnlich problematischen Stoffen) vermischt sind: Wie soll sichergestellt werden, dass nur mineralische Abfälle ohne solche Inhaltsstoffe eingelagert werden?

5. Ein Mindestabstand von DK II Abfällen zur Wohnbebauung in der Größenordnung 360 m soll gemäß Antragsunterlagen durch den Einbau senkrechter Trennwände innerhalb des Deponiekörpers gewährleistet werden. Wurde diese Vorgehensweise bereits in anderen Deponien angewandt? Auf welche Erfahrungen (und mit welchem Zeithorizont) kann der Entsorgungsbetrieb hier zurückgreifen?

6. Der poröse Kalksockel unter der Deponie soll durch mehr als 10.000 Bohrungen, die anschließend mit Kies verfüllt werden, tragfähiger gemacht werden. Wie hoch ist das Risiko, dass die Folie am Boden der Deponie durch Setzungen und andere Erdbewegungen aufreißt und dies zu einer Verseuchung des Grundwassers führt?

7. Wie hoch über dem normalen Grundwasserspiegel (ohne Abpumpen) soll der Boden des Deponiekörpers liegen?

8. Wie findet die Aufbereitung von Sickerwässern statt?

9. Wurden in den Immissionsgutachten alle beantragten Abfallschlüssel berücksichtigt? Falls NEIN: Wieso nicht?

10. Warum wurde trotz der Nähe zu den bestehenden und zukünftigen Wohngebieten eine vergleichsweise hohe Anzahl an gefährlichen Abfallschlüsseln beantragt (42 von 139)? Teilt die Verwaltung die Befürchtung, dass hierdurch besonders viel gesundheitsschädlicher Müll aus allen Teilen des Landes nach Mainz gelockt wird?

11. Ist vorgesehen, dass die GVG bei der Vermarktung der städtischen Grundstücke im Baugebiet He 130 auf die Nähe zur Deponie und die daraus resultierenden Gefahrenpotentiale hinweist? Falls NEIN: Hält die Verwaltung dies für eine verantwortungsvolle Vorgehensweise?

12. Ist der Verwaltung bekannt, dass die im Bebauungsplan des He 130 geplante KiTa in unmittelbarer Nähe des Beurteilungspunktes BUP_9 mit den höchsten Staubimmissionen liegt (Immissionsgutachten, Szenario „West“)? Falls JA: Wie soll sichergestellt werden, dass die Kinder in dieser zukünftigen KiTa keine dauerhaften Gesundheitsschäden davontragen (insbesondere beim Aufenthalt im Freien)?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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