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Antrag / Anfrage / Rede

Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mainzer Ring (A60/A643 sowie A63)

Antrag zur Stadtratssitzung am 14. März 2018

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Mainzer Stadtrat fordert die zuständigen Behörden auf, dass auf der gesamten A60, der A643 und der A63 im Mainzer Stadtgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 km/h vorgenommen wird. Die Verwaltung wird dazu gebeten, entsprechende Gespräche zu führen.

Begründung:

Lärm macht krank! Insbesondere aus den Ortsbeiräten von Weisenau und Marienborn kommen immer wieder politische Initiativen für mehr Lärmschutz für die an die Autobahnen angrenzenden Wohngebiete. Der einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg ist zunächst einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 km/h für diese innerstädtischen Autobahnen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeiten führt zu einer Reduzierung von Lärm. Alternativ sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung zumindest in Bereichen von angrenzender Wohnbebauung erfolgen.

An vielen Teilstücken der Mainzer Autobahnen ist auf Jahre hinaus nicht mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen, da keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind (A 63) oder die für die Maßnahmen erforderlichen Planfeststellungsverfahren (A 60 und A 643) noch nicht in Arbeit sind oder eingereicht wurden. Der Verkehr nimmt aber immer noch ständig zu. Daher dürfen die lärmgeplagten Menschen mit dem Argument "dieser Autobahnabschnitt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030" nicht vertröstet werden. In der Zwischenzeit können Geschwindigkeitsbeschränkungen das Lärmniveau senken und das Leben an Autobahnen für Anwohnerinnen und Anwohner erträglicher machen.

Auch sollte sich die Stadt Mainz mit dem Argument, dass mindestens 3 dB(A) Lärmreduzierung erreicht werden müssen, wenn die Geschwindigkeit auf Autobahnen gesenkt werden soll vom LBM Koblenz nicht abspeisen lassen. Es gibt die Lärmschutz-Richtlinien-StV aus dem Jahre 2007, welche bei geringerer Lärmreduzierung eine Geschwindigkeitsreduzierung der Behörde als ein Ermessen an die Hand gibt. Die Stadt Mainz möchte mit entsprechendem Nachdruck dieses Ermessen einfordern. In anderen Ländern ist so etwas möglich (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen), warum nicht in Rheinland-Pfalz?

Darüber hinaus sollte die Verwaltung in den Gesprächen mit den zuständigen Stellen weitere Maßnahmen, z.B. baulicher Art, zeitnah erörtern, um für die betroffenen Menschen in den Mainzer Stadtteilen eine nachhaltige Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, endlich zu handeln.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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