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Antrag / Anfrage / Rede

Klimanotstand in Mainz ausrufen

Antrag zur Stadtratssitzung am 28.08.2019

Der Stadtrat Mainz möge beschließen:

Es wird der Klimanotstand für Mainz ausgerufen.

Dazu werden umgehend die nachfolgenden Maßnahmen auf den Weg gebracht.

1. Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten:
Soweit die Stadt über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien als Ziel fixiert. Zudem soll dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen. Geprüft wird, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau ergibt.

2. Mobilitätsmanagement für Mainz:
Die Stadt entwickelt auf der Grundlage des Masterplans M3 „Green City Mainz“ ein Mobilitätsmanagement, mit dem klaren Ziel der Verminderung des motorisierten Individualverkehrs.

3. Ernennung eines Klimaschutzbeauftragten:
Es wird ein Klimaschutzbeauftragter oder eine Klimaschutzbeauftragte ernannt.

4. Prüfung des Masterplans:
Der Stadtrat beauftragt den Klimaschutzbeauftragten oder die Klimaschutzbeauftragte, regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen der CO2-Emissionen sowie die Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu berichten und beauftragt die Verwaltung, den „Masterplan 100 % Klimaschutz” unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Ergebnisse anzupassen.

Begründung:


Der Klimanotstand ist eine Erklärung politischer Entscheidungsgremien, die Erkenntnisse des Weltklimarates (IPCC) zur Grundlage politischer Entscheidungen zu machen und die Klimakrise öffentlich als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen. Die Erklärung dient dazu, alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung zu bündeln, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten.

Der Notstand ist zwar kein Notstand im eigentlich rechtlichen Sinne. Durch die Ausrufung wird die Stadt Mainz den Klimawandel aber als akute Bedrohung anerkennen und die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen zur Aufgabe von höchster Priorität erklären.

Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden, die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss nun auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden, denn der Klimanotstand ist bittere Realität: Tod, Vertreibung und Hunger – Folgen des Klimawandels, wie der neue, mittlerweile 25. Klimabericht der UNO Ende März 2019 konstatiert.

Diese Realität ist den Menschen weltweit bewusst: Die Mehrheit der Menschen sieht den Klimawandel laut einer internationalen Studie 2018 als die größte Bedrohung für Sicherheit und globalen Wohlstand (PEW-Studie 2018).

Das derzeitige Energie- und Klimaschutzkonzept reicht bei Weitem nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen auf kommunaler Ebene umzusetzen. Dementsprechend müssen die Anstrengungen der Stadt Mainz beim Klimaschutz beschleunigt werden. Konstanz, Erlangen und andere Städte wie Basel und Vancouver machen es vor.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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