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Antrag / Anfrage / Rede

Kompetenzen der Ortsbeiräte

Antrag zur Stadtratssitzung am 18.03.2009

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgruppe zur Erweiterung der Kompetenzen der Ortsbeiräte“ gebeten, dem neu gewählten Mainzer Stadtrat nach der Kommunalwahl eine neue Hauptsatzung vorzulegen, in der die Kompetenzen der Ortsbeiräte umfassender geregelt werden. Dabei sollte sich die Verwaltung an den Hauptsatzungen der Städte Kaiserslautern, Landau und Neustadt a. d. Weinstraße orientieren. Auch die Ergebnisse der „Arbeitsgruppe zur Erweiterung der Kompetenzen der Ortsbeiräte“ sollten berücksichtigt werden.

 

Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Mainz hatte sich am 05.10.2005 mit den Fragen der Kompetenzen der Ortsbeiräte beschäftigt und die o.a. Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Grundsatz haben sich die meisten Parteien für die Erweiterung der Kompetenzen unserer Ortsbeiräte ausgesprochen. Bisher sind dem Stadtrat aber leider keine Beratungsergebnisse vorgelegt worden.

 

Unsere Mainzer Ortsbeiräte sind aber ein wichtiges Element kommunaler Demokratie. Durch die Direktwahl dieser Gremien muss diesen auch ein Mindestmaß an Aufgaben gemäß § 75 I Gemeindeordnung und Themenkomplexen zur Anhörung gemäß § 75 II Gemeindeordnung übertragen werden. Bei letzterem sind insbesondere Bauangelegenheiten sowie Haushaltspläne, soweit es sich um Ansätze für den betroffenen Stadtteil handelt, zu erwähnen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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