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Antrag / Anfrage / Rede

Lärmminderungsplanung Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Der Mainzer Stadtrat hat auf seiner Sitzung vom 25.05.2016 den aktuellen Lärmaktionsplan beschlossen. Die dazugehörige Lärmkartierung stammt wiederum aus dem Jahr 2013 (August). Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und den §§ 47a – 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmkartierungspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen. Gemäß § 47c (1) muss die Lärmkartierung alle fünf Jahre aktualisiert werden, nach § 47d (5) müssen auch die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Wir fragen daher an:

1. Ist die Verwaltung bereits mit der Aktualisierung der Lärmkartierung befasst? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen? Wenn ja, ist ein entsprechendes Fachbüro hierzu bereits beauftragt?
2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Vorbereitung zur Aktualisierung der Lärmaktionspläne anzugehen?
3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte will die Verwaltung bei der Fortschreibung setzen? Welche Projekte möchte die Verwaltung ggf. angehen?
4. In welcher Form sollen die städtischen Gremien und die Ortsbeiräte bei der Fortschreibung der Lärmminderungsplanung beteiligt werden?
5. Welche Projekte aus dem Lärmaktionsplan 2016 sind bereits umgesetzt, welche bisher noch nicht? Wann sollen die noch nicht umgesetzten Projekte angegangen werden?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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