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Antrag / Anfrage / Rede

Mäharbeiten auf Grünflächen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.06.2022

Wie in jedem Jahr werden in Mainz von der Verwaltung, den stadtnahen Gesellschaften und der DB AG Mäharbeiten auf Ausgleichsflächen, allgemeinen Grünflächen und dem Straßenbegleitgrün durchgeführt. Es ist jedoch zu beobachten, dass diese Mäharbeiten bereits sehr früh schon im Mai erfolgen, wenn noch alles blüht, wie es aktuell beispielhaft in der Marienborner Gemarkung zu beobachten ist. Das Abmähen der Wiesen ist jedoch für Insekten schädlich und damit dem Artenschutz abträglich. Daher hatte die ÖDP-Ortsbeiratsfraktion bereits mit der Anfrage 0994/2020 auf diese Problematik hingewiesen und Abhilfe eingefordert. Auch in der Biodiversitätsstrategie der Stadt Mainz wird auf diese Problematik eingegangen.

Wir fragen daher an:

1. Wie koordiniert und kontrolliert die Verwaltung die Mäharbeiten der unterschiedlichen Grundstückeigentümer mit Blick auf den Natur- und Artenschutz?

2. Welche Informationsmaßnahmen intern und gegenüber Dritten hat die Verwaltung zu diesem Thema in den Jahren 2020-2022 ergriffen?

3. Normalerweise findet der erste Mähgang im Juli statt, die zweite Runde der Mäharbeiten im September/Oktober. Warum halten sich die Grundstückseigentümer, auch die Stadt Mainz, nicht daran? Warum wird die Verwaltung dagegen nicht aktiv? Gibt es inzwischen gesetzliche Regelungen (oder fachliche Empfehlungen), die eine so frühzeitige Mahd unterbinden?

4. Die Verwaltung lässt die Mäharbeiten auf den stadteigenen Flächen selbst und von Vertragsfirmen durchführen? Zu welchem Zeitraum werden die entsprechenden Mäharbeiten beauftragt und gibt es Flächen, die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit erst im Juli gemäht werden?

5. Welche Maßnahmen hat das Umwelt- und Grünamt mit Blick auf die Biodiversitätsstrategie ergriffen, damit die Mäharbeiten in Zukunft zu einem ökologisch verträglichen Zeitpunkt stattfinden können?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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