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Antrag / Anfrage / Rede

Milieuschutzsatzung Wohnquartier Fichteplatz, Oberstadt

Antrag zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, für das Wohnquartier Fichteplatz zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs.1 Nr. 2 und Abs.4 BauGB (Milieuschutzsatzung) zu prüfen.

Begründung:

Im denkmalgeschützten „Quartier Fichteplatz“ steht für die 267 Wohnungen der Wohnbau GmbH eine Sanierung an. Zur Realisierung des Vorhabens bietet die Wohnbau Mainz aus ihrem Wohnungsbestand den Mietern Ersatzwohnungen als Zwischenlösung aber auch Unterstützung für einen Wegzug in andere Wohngebiete an.

Für die derzeit 36 dort Ansässigen, die über 75 Jahre alt sind, kann ein Umzug eine Zumutung bedeuten. Viel mehr aber wird die künftige Preisgestaltung des Mietzinses die Mieterstruktur im Quartier verändern. Zwar ist zur Abmilderung für rückkehrwillige Altmieter das Einfrieren des Mietzinses für 4 Jahre vorgesehen. Doch danach wird durch zeitlich gestaffelte Mieterhöhungen das für den Sanierungsstandard übliche Niveau angestrebt. Derzeit leben im Quartier ca. 100 Personen über 60. Ein großer Teil der Altmieter wird sich die sanierten Wohnungen nach den angestrebten Mietanpassungen finanziell nicht mehr leisten können.

Der Schutz nachbarschaftlicher Beziehungen und sozialer Bindungen ist eine der Aufgaben von Stadtentwicklung. Verdrängungsprozessen durch Aufwertung und damit verbunden steigenden Mieten muss die Stadt entschieden gegensteuern. Baumaßnahmen sollen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet, beziehungsweise nicht mehr bezahlbar ist. Dies gilt ganz besonders für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Grundaufgabe ist, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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