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Antrag / Anfrage / Rede

Neue Fernwärmeverträge der Firma Favorit

Anfrage zur Stadtratssitzung am 18.03.2009

Die neuen Vertragsangebote der Firma Favorit (Ölkonzern Exxon) zur Fernwärmeversorgung auf dem Lerchenberg sind für viele Favorit-Kunden in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Bedauerlich ist, dass die Stadt den Vertragstext von Favorit im Rahmen eines Gutachtens akzeptiert hat.

Die derzeitigen Grundbedarfswerte für Heizung orientieren sich an Einscheibenglas und ungedämmten Dächern, der Grundbedarf an Warmwasser an der Wohnfläche. Wer z.B. sein Dachgeschoss ausgebaut hat, kommt auf eine größere Wohnfläche, hat aber in der Regel einen geringeren Wärmebedarf. Auch die Verbrauchsgewohnheiten bei Warmwasser haben sich von Wannenbädern zum Duschen massiv verändert.

Das Angebot neuer Verträge mit teilweiser Verlagerung der Grundkosten in den dann höheren Arbeitspreis erscheint nur auf den ersten Blick positiv. Durchaus wünschenswert bringt das neue Modell Gering-Verbrauchern einen bescheidenen Vorteil von durchschnittlich 5 Euro im Monat. Verbraucher mit höherem Bedarf (Familien mit Kindern) fahren sogar schlechter. Letztere sollten das Angebot nicht annehmen. Wegen einer redaktionellen Formulierungsschwäche bleiben Altverträge von der Anpassungsmöglichkeit ausgenommen. Genau auf diesen ewigen Bestandsschutz beruft sich Favorit nach wie vor und hat sich vor dem Bundesgerichtshof formal sogar gegen das Bundeskartellamt durchsetzen können.

Hintergrund des Einlenkens von Favorit ist nicht ein Gesinnungswandel, sondern das Ziel, Kunden in neue Langzeitverträge zu drängen, um so die derzeit in Arbeit befindliche Novellierung der Fernwärmeverordnung zu unterlaufen. Mit der Novellierung soll die kunden- und umweltfeindliche Ausnutzung von Schwachstellen der Verordnung abgeschafft werden. Hierüber liegen der Fraktion mehrere Zusagen des Bundeswirtschaftsministeriums vor, die Verordnung unter dem Eindruck der Lerchenberger Erfahrungen alsbald zu korrigieren. Wer also jetzt einen neuen Vertrag unterschreibt, verliert damit voraussichtlich sein Recht auf Anpassung für die gesamte Vertragslaufzeit.

Das aktuelle Angebot der städtischen Heizkraftwerk Mainz GmbH bietet Kleinabnehmern einen Tarif sogar ganz ohne Grundgebühr an, mit einem Arbeitspreis nicht höher als ihn jetzt Favorit anbieten will. KMW/HKM berechnet als Grundkosten lediglich eine Zählermiete von 180 Euro. Das neue Tarifmodell von Favorit sieht neben einer Grundgebühr von mindestens ca. 350 Euro zusätzlich Zähler- und Ablesegebühren von über 100 Euro vor.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Was soll gegenüber Favorit als Wohnfläche gelten? Die Wohnfläche sagt nichts über den tatsächlichen Wärmebedarf aus, weder bei der Heizung noch beim Warmwasser.

2. Kann Favorit ausgebaute Keller und Speicher mit in die Wohnflächenberechnung einbeziehen?

3. Könnte die Stadt Mainz die Firma Favorit dazu ermuntern, aus einem langjährig stabilen Verbrauchsverhalten einen individuellen Grundbedarf zu ermitteln?

4. Kann die Stadt Mainz Favorit verpflichten, neue Verträge mit Inkrafttreten der novellierten AVB FernwärmeV sofort an die individuellen Verhältnisse anzupassen?

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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