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Antrag / Anfrage / Rede

Schiffsliegestelle und Autoabsetzanlage am Feldbergplatz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.04.2019

 Das laufende Planfeststellungsverfahren für die Modernisierung der Schiffsliegestelle am Zollhafen Mainz (Rh-km 499,3 bis 500,1) sowie der Bau der Autoabsetzanlage in der Neustadt sorgen in der Bevölkerung weiterhin für Unmut. Immer neue Fragen kommen auf den Tisch, insbesondere die Frage nach Standortalternativen im Raum Mainz.

Wir fragen daher an:

1. Seit wann weiß die Verwaltung, dass die Schiffsliegestelle für zunächst bis zu 9 bzw. jetzt bis zu 16 Binnenschiffe geplant ist?
2. Wann und wie hat die Verwaltung den Stadtrat oder anderes Städtische Gremien darüber informiert?
3. Hat die Verwaltung den Stadträten den Vertrag über die Ertüchtigung und die Modernisierung der Schiffsliegestelle zwischen der Stadt Mainz, den Stadtwerken Mainz und der Zollhafen Mainz mit der GDWS, unterschrieben von OB Ebling am 24.07.2014, mitsamt der vorläufigen Planung mit neuen Liegeplätzen zugänglich gemacht? Wenn noch nicht geschehen, wann wird das erfolgen?
4. Auf welche Daten stützt die Verwaltung die Aussage, dass die Schiffsliegestelle nur von 2- 3 Schiffen täglich genutzt wird oder hat sie die Behauptung der WSV ungeprüft übernommen?
5. Laut Gutachten IBK 2014, von der Stadt Mainz in Auftrag gegeben, erreichen die Lärmimmissionen der Schiffsliegestelle nachts bis zu 56 Dezibel. Das überschreitet den Grenzwert für Mischgebiete erheblich. Warum hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme an die WSV nicht die Einhaltung der Grenzwerte gefordert?
6. Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert für die Schiffsliegestelle gefordert. Warum unterstützt die Verwaltung diesen Beschluss nicht gegenüber der WSV?
7. Im fortgeschriebenen Luftreinhalteplan der Stadt Mainz wird die Rheinallee als besonders abgasbelastet identifiziert. Liegen der Verwaltung quantitative Daten über die zu erwartende Zusatzbelastung durch die Schiffsliegestelle und den Autoabsetzplatz vor?
8. Warum sind die zu erwartenden Stickoxid- und Feinstaubbelastungen der Schiffsliegestellen nicht in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans berücksichtigt?
9. Die Schiffsliegestellen sollen direkt vor Frischluftschneisen in die Neustadt errichtet werden. Hat die Verwaltung die Zusatzbelastung bei ungünstigem Wind berücksichtigt?
10. Wer wird nach Errichtung der Anlage Betreiber der Schiffsliegestelle?
11. Stimmt es, dass der Gaststätte Caponniere vom Denkmalamt das Aufstellen von Sonnenschirmen mit Beschriftung untersagt ist, damit der Blick vom Rhein auf das Gebäude ungestört ist. Wie verträgt sich das mit der Zustimmung des Denkmalamts zur Autoabsetzanlage direkt vor der Caponniere?
12. Werden von der Stadt Mainz und/oder der WSV aktuell alternative Standorte für die Schiffsliegestelle geprüft?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender 

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