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Antrag / Anfrage / Rede

Sicherung des Anteils an förderfähigem Wohnraum im Bereich des Bebauungsplanes "He130"

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.05.2018

Um bezahlbaren Wohnraum auch in Mainz zu schaffen, ist nach Beschluss des Stadtrates vom 08.10.2014 in neuen Baugebieten mit Wohnraum ein Anteil von idealerweise 25% an gefördertem Wohnraum sicherzustellen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens "He130" soll auf der Frankenhöhe westlich des Steinbruchareals sowohl eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbau als auch mit individuellem Hausbau entstehen. Laut Beschlussvorlage 0584/2018 zu diesem Bauleitplanverfahren ist im Geschoßwohnungsbau gegenwärtig jedoch nur ein Anteil von 7,5% der Wohneinheiten für förderfähigen Wohnraum vorgesehen, beim individuellen Hausbau liegt der Anteil bei 17,5%.

Daher fragen wir an:

1. Wie groß ist die ungefähre Anzahl der im Bereich des Bebauungsplanes "He130" gegenwärtig vorgesehenen Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau und im individuellen Hausbau?
2. Wie erklärt die Verwaltung beim angestrebten Anteil förderfähigen Wohnraums die massive Abweichung von der im Stadtrat beschlossenen Zielmarke in Höhe von 25%?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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