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Antrag / Anfrage / Rede

Umweltbelange im Baumasterplan Universitätsmedizin

Antrag zur Stadtratssitzung am 31.01.2024

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Universitätsmedizin als Bauherrin und dem Land Rheinland-Pfalz als Eigentümer geeignete, verbindliche Maßnahmen und Vereinbarungen zu treffen, die im Sinne des §1Abs. (7) BauGB und §1a Abs. (5) BauGB („Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“) wirksam werden.
Außerdem sollen geeignete Beteiligungsverfahren, zumindest eine Anhörung der unmittelbaren Anwohner gewährleistet werden.
Alternativ wird die Verwaltung gebeten die Aufstellung eines B-Planverfahrens zu prüfen.

Begründung:

Am 8. 12. 2023 wurde in der Presse der jüngste Baumasterplan der Universitätsmedizin vorgestellt, der, so die Presse „die Unimedizin komplett umkrempeln“ soll. Mit Investitionen von über 2 Milliarden Euro soll die Universitätsmedizin Mainz in den kommenden Jahren zu einer der modernsten Universitätskliniken in Deutschland und weit darüber hinaus um- und ausgebaut werden. Dem vorgestellten Entwurf sollen vertiefende Gutachten zu Betriebsorganisation/Architektur, Städtebau, Freiraum/Logistik, Infrastruktur folgen und danach in einen Architektenwettbewerb münden. Die dringend notwendige Klimaresilienz der Universitätsmedizin und die Belange der umliegenden Stadt (Umwelt, Klima, erhöhtes Besucher- und damit einhergehendes Verkehrsaufkommen, und die notwendige Bürgerbeteiligung zumindest der Anwohner) wurden nicht genannt.

www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/mainz-oberstadt/unimedizin-mainz-hightech-mit-historischem-herzen-3123124

Trotz der Fläche von ca. 190.000 m2 westlich + ca. 35.000 m2 östlich der Langenbeckstraße existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Umweltbelange sowohl für das Klinikgelände selbst als auch für die angrenzende Stadt verbindlich schützt. Alle bisherigen Baumaßnahmen wurden bis jetzt nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Auf die Anfrage Nr. 1638/2020 der ÖDP-Stadtratsfraktion betreffend Umweltbelange Universitätsklinik (ÖDP) antwortet die Verwaltung:
“Ein Konzept mit Bebauungsstruktur bzw. ein "Baumasterplan", der auch die Umweltbelange, den Klimaschutz, die Klimaanpassung und den Artenschutz berücksichtigt, ist im Stadtplanungsamt nicht bekannt“

Das Gelände der Uniklinik wurde bereits in den Klimauntersuchungen von 1998 als eines der innerstädtischen Wärmeinseln identifiziert. Mittlerweile dürfte sich die Situation in dieser Hinsicht deutlich verschärft haben.

Der Schutz vor Extremwetter wie Hitze und Starkregen ist eine stadtweite Aufgabe. Da bei mehreren oder größeren Projekten in der Summe negative Effekte auf den Klimakomfort wahrscheinlich sind, ist eine geeignete Planung unentbehrlich. Ziel sollte sein, die thermische Belastung, insbesondere für ein sensibles Gebiet wie das Klinikum und auch die seines Umfeldes so weit wie möglich zu reduzieren.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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