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Antrag / Anfrage / Rede

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Antrag zur Stadtratssitzung am 21. 11. 2018 - leider wurde dieser Antrag von der Verwaltung für unzulässig erklärt!

Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, über abweichende Planungen und geplante Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans entsprechend §31 BauGB, auch über solche, welche die Umweltbelange tangieren, nur im Einvernehmen der Gemeinde entsprechend §36, Abs. (1) BauGB zu entscheiden. Betreffende Gremien, wie Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie sowie der betreffende Ortsbeirat sollen rechtzeitig informiert werden. Ihnen soll Gelegenheit zur Stellungnahme und gegebenenfalls zum Einspruch gegeben werden.

Begründung:

Aufgabe der Bauleitplanung ist unter anderem die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes. Inhaltliche Festsetzungen regeln auch die Gestaltung des Außenbereichs und kenzeichnen besonders geschützte Bäume und Großgehölze, die dauerhaft zu erhalten sind. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind die verbindliche Planungsgrundlage. Nur im Ausnahmefall sollte nach entsprechender Prüfung eine Befreiung gewährt werden.

Der vielseitige Nutzen von Stadtgrün und dessen Bedeutung für die Bewohner der Stadt ist hinlänglich bekannt. Der Schutz von Stadtnatur, von Stadtgrün, insbesondere von Bäumen soll daher als integrierter Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes betrachtet werden.

Leider wurden in der Vergangenheit Ausnahmegenehmigungen erteilt, ohne die beteiligten Gremien in die Entscheidung einzubeziehen, wie z. B bei der Fällung der 60-jährigen Linde in der Eduard-Frank-Straße (HaMü), deren Erhalt Bestandteil der Festsetzungen eines Bebauungsplans war. Die Einbeziehung der Gremien in die Entscheidungsfindung bei Änderungswünschen eines Bauwerbers muss auch bezüglich der Umweltbelange zur Pflicht werden.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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