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Antrag / Anfrage / Rede

Volkspark: Planungen für die nächsten Jahre

Anfrage zur Stadtratssitzung am 06.02.2013

 Der Volkspark ist ein beliebtes Ausflugsziel für alle Mainzerinnen und Mainzer. Dies besonders auch durch die verschiedenen Attraktionen, zu denen unter anderem auch die Minigolf-Anlage zählt. In den vergangenen Jahren wurde der Volkspark bereits mehrfach umgestaltet, ein bestehender Masterplan soll aber laut Stadtratsbeschluss 2009 aus Kostengründen weiter nicht umgesetzt werden, sondern nur durch vereinzelte Renaturierungen ersetzt werden. Wir fragen daher an:

1. Bestehen Planungen, den Mini-Golfplatz in naher Zukunft neu zu gestalten oder an anderer Stelle neu zu errichten?
2. Seit wann besteht das jetzige Pachtverhältnis? Ist geplant, das Pachtverhältnis in naher Zukunft aufzulösen?
3. Welche Folgen ergeben sich für den jetzigen Pächter aus einer Auflösung des Pachtverhältnisses? Muss die derzeit bestehende Anlage durch den Pächter zurückgebaut werden?
4. Sind der Stadt andere Interessenten für den Betrieb der Minigolf-Anlage bekannt. Könnte auf einen eventuell vereinbarten Rückbau der Anlage verzichtet werden, falls ein neuer Pächter die bestehende Anlage weiterführen möchte?
5. Wie hoch ist die derzeitige Pacht für die Minigolf-Anlage? Wer ist Empfänger der Pacht (Stadtkasse, Städtische Gesellschaft)?
6. Auf dem Volkspark-Gelände steht ein Bungalow, der unserem Wissen nach derzeit zu Wohnzwecken genutzt wird. An wen ist der Bungalow zu welchem Mietpreis derzeit vermietet?
7. Seit wann besteht das Mietverhältnis? Ist beabsichtigt dieses Mietverhältnis in naher Zukunft zu beenden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
8. Welcher Nutzung soll der Bungalow mittelfristig zugeführt werden?
9. Könnte der Bungalow als Ausstellungsfläche für die bisher ersatzlos weggefallene Ausstellungsfläche im Stadtpark (ehemals Blumenhäuser) genutzt werden?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender 

Antwort der Verwaltung

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