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ÖDP-Stadtratsfraktion fordern Änderungen in der Kehrsatzung

Folgenden Antrag hat die ÖDP für die Stadtratssitzung am 17.04.2013 eingebracht:

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für eine Änderung der Kehrsatzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zeitnah zur Abstimmung vorzulegen. Diese geänderte Kehrsatzung soll die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren korrigieren und an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen. Insbesondere sollen die Kehrhäufigkeit und die Möglichkeit der Übertragung auf die Anlieger überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung nochmals beauftragt, beim Landesgesetzgeber eine eigenständige dahingehende Definition des straßenreinigungsrechtlichen Erschließungsbegriffes zu erwirken, der eine Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zur Straßenreinigungspflicht am Hauptstraßenzug zulässt. Damit soll die ungleiche Behandlung von Anliegern innerhalb von betroffenen Wohngebieten verhindert werden.

Begründung:

Die Kehrsatzung der Stadt Mainz sorgt seit Jahren für Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Hauptkritikpunkt ist, dass die Satzung zu nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen der Anlieger führt. Tatsächlich ist kein System zu erkennen, nach dem in den einzelnen Stadtgebieten gekehrt wird oder eben nicht gekehrt wird. Das gilt in besonderem Maße für den Lerchenberg, aber auch in anderen Stadtteilen wie Gonsenheim oder auf dem Großberg, wo sich die Anwohner mit großer Mehrheit – aber leider ohne Erfolg – dafür ausgesprochen haben, selbst zu kehren. Die ÖDP-Fraktion hält eine Kehrpflicht in Vorortlagen, wo die Anwohner sich grundsätzlich selbst um die Sauberkeit ihrer Straßen- und Gehwege kümmern, für fragwürdig. Die Eigeninitiative der Anwohner sollte hier nicht durch unnötige Zwangsleistungen der Stadt untergraben werden.

Eine besonders ungerechte Verteilung der Kehrpflicht herrscht auf dem Lerchenberg. Der Stadtteil ist als autogerechte und zugleich verkehrsberuhigte Siedlung konzipiert. Es gibt nur relativ wenige Straßen, teilweise ohne Bürgersteig. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Anlieger, sogenannte Hinterlieger, können ihre Häuser nur über verschieden lange „Wohnwege“ erreichen. Weit weniger Anlieger sind sogenannte Vorderlieger. Nach einem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz legt die Stadt Mainz die anfallenden Kehrgebühren nur noch auf die Vorderlieger um. Statt den Lerchenberg ganz aus der städtischen Kehrversorgung zu entlassen, werden nur die Wohnwege von den Anliegern selber gereinigt. Die erschließenden Verkehrsstraßen werden grundsätzlich von der Stadt gereinigt. Die Kosten dafür werden nur den Anliegern in Rechnung gestellt, deren Grundstücke unmittelbar an die Verkehrsstraßen angrenzen (Vorderlieger). Dadurch bleiben die Hinterlieger, trotz gleicher Nutzung der Verkehrsstraßen gebührenfrei. Noch deutlicher wird diese ungerechte Regelung wenn Garagen mit im Spiel sind. Für jede Garagenanlage wurden andere Regelungen geschaffen, die zu keiner befriedigenden Lösung geführt haben. Eine ungerechte Regelung, die den Nachbarschaftsfrieden unter den Lerchenberger Anwohnern enorm belastet, aber jetzt z.B. auch in der Großbergsiedlung droht. Hier fordert die ÖDP-Stadtratsfraktion die Einhaltung der Reduzierung der Gebühren um den entsprechenden Prozentsatz umgerechnet auf die tatsächliche Grundstücksbreite, da laut Anwohner hier ansonsten Gebühren in dreistelliger Höhe fällig werden. Widerstand gegen die Kehrpflicht regt sich auch bei den Anwohnern der Gonsbach-Terrassen. Sie fordern, die Straßen Dr. Erich-Jung-Straße, Franz-August-Becker-Str., Gonsbachgärten und Gonsenheimer Höhe nicht in Teil A, sondern in Teil B der Satzung aufzunehmen.

Die ÖDP-Stadtratsfraktion wiederholt daher ihre Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Satzung. Bereits 2009 hatte die Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht. Der Antrag wurde angenommen, aber nicht in dem Maße umgesetzt, dass eine spürbare Besserung der Situation erfolgt wäre. Inzwischen haben Verwaltung und Stadtratsmitglieder durch den Protest vieler Bürger aus unterschiedlichen Ortsteilen erfahren, dass die Kehrsatzung nicht nur für wenige Anlieger in einem Stadtteil problematisch ist, sondern als stadtweites Ärgernis empfunden wird. Die ÖDP-Fraktion hofft vor dem Hintergrund dieser stärkeren Sensibilisierung diesmal auf den erkennbaren Willen, das Problem nachhaltig und gerecht zu lösen.

Nach § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz ist die Stadt berechtigt, durch Satzung die Reinigungspflicht ganz oder teilweise den angrenzenden Grundstückseigentümern aufzuerlegen. Die Kehrpflicht und die Kehrhäufigkeit liegen daher im alleinigen Entscheidungsbereich des Stadtrates. Der Mainzer Stadtrat hat daher auch ohne Frage das Recht – und die Pflicht – eine für alle Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellende und gerechte Lösung des seit Jahren andauernden Streits um die Kehrsatzung herbeizuführen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender