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Antrag / Anfrage / Rede

Deponie im ehemaligen Steinbruch der HeidelbergCement AG

Gemeinsamer Antrag von ÖDP, SPD und FW zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim am 08.11.2018

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz hat das Gelände des ehemaligen Steinbruchs der HeidelbergCement AG in Mainz erworben und betreibt hier u.a. eine Deponie für unbelastete bzw. schwach belastete Abfälle der Klassen Z0/Z0*. Gegenwärtig läuft ein Genehmigungs-verfahren, um diese Deponie zukünftig auch für die Deponieklassen DK I und DK II nutzen zu können. Dabei ergibt sich eine besondere Problematik aus dem sehr geringen Abstand zur Wohnbebauung. Auf Hechtsheimer Gemarkung betrifft dies vor allem die Fankenhöhe, und hier in besonderem Maße das in Planung befindliche "Wohngebiet Hechtsheimer Höhe" (He 130) zwischen Hewwel und Steinbruchgelände, welches unmittelbar bis an die Kante des ehemaligen Steinbruchs herangeführt werden soll.

Die Liste der Gefahrstoffe, deren Deponierung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beantragt wurde, enthält zahlreiche Stoffe, die nach den aktuellen Erkenntnissen der modernen Toxikologie auch ohne Überschreiten einer Mindestschwelle krebsauslösend wirken können. Insofern ist es nicht akzeptabel, diese Stoffe in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten einzulagern, da diese zwangläufig über ca. 15 Jahre den Staubimmissionen aus der Deponie ausgesetzt sind. Der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim möge daher beschließen: Der Entsorgungsbetrieb und die Verwaltung der Stadt Mainz werden aufgefordert ......

1. den Genehmigungsantrag dahingehend zu verändern, dass in der Deponie auch zukünftig keine Abfälle eingelagert werden, die giftige, krebserregende oder erbgut-verändernde Stoffe wie z.B. Dioxine, Schwermetalle (Quecksilber, Arsen, etc.) oder Fasern (Asbest, künstl. Mineralfasern, etc.) enthalten, und zwar auch nicht in geringer Konzentration.
2. sich zu verpflichten, keinerlei Abfallprodukte aus Müllverbrennungsanlagen (insbesondere keine Filterstäube und keine Schlacke) in der Deponie einzulagern.
3. nachträgliche Genehmigungen zur Einlagerung von Schadstoffen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ortsbeirates Mainz-Hechtsheim zu beantragen.
4. dem Ortsbeirat eine detaillierte Kostenkalkulation zur Mülldeponie darzulegen (zumindest in nicht-öffentlicher Sitzung, insofern wettbewerbsrelevante Sachverhalte tangiert sind).

Weitere Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Mainz hat am 02. Dezember 2015 mehrheitlich die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung einer DK I / DK II Deponie beschlossen, und zwar unter der im Beschluss explizit formulierten Prämisse, dass kein Asbest und keine Schlacke aus der Hausmüllverbrennung eingelagert werden sollen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde in dem Gutachten zur Staubimmission jedoch auch eine Szenarienrechnung zum Einbau von Schlacke aus der Mainzer Müllverbrennungs-anlage vorgenommen.

Zudem finden sich Asbest, künstl. Mineralfasern und andere der oben genannten Schadstoffe in geringerer Konzentration auch in belastetem Bauschutt, der zur Ablagerung zugelassen werden soll. Der angehängte Gefahrstoffkatalog für die Deponie führt die Schadstoffe detailliert auf!

Bei Bestehen einer DK II Deponie ist der Aufwand zur Beantragung nachträglicher Genehmigungen zur Einlagerung von zuvor noch nicht genehmigter Schadstoffe überschaubar.

Ein nachträgliches Ausufern der Kosten (wie bei solchen Projekten nicht unüblich) hätte verheerende Folgen für die Gebührenstabilität bei den Einwohnerbeiträgen zur Müllentsorgung in Mainz.

gez. Felix Leinen / Gerhard Wenderoth / Reinhard Schwarz

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