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Antrag / Anfrage / Rede

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0552/2017 (Richtlinie zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz)

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 28. Juni 2017 sowie zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 21. Juni 2017

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Hinsichtlich der plakatfreien Zonen unter 2 aa) im Ortsbezirk Mainz-Altstadt soll bei Wahlkämpfen aller Art oder für sonstige Zwecke keinerlei Ausnahmeregelungen geben.
2. Um eine geordnete und stadtbildverträgliche Plakatierung in diesen Bereichen trotzdem zu gewährleisten, soll an gut frequentierten Standorten im Ortsbezirk Altstadt entsprechende Plakatwände oder Werbetürme für die Plakatierung durch die Parteien in Wahlkampfzeiten angeboten werden.
3. Eine ähnliche Lösung kann in den engen Ortskernen der Mainzer Stadtteile auf Beschluss des Ortsbeirates ebenfalls angeboten werden.
4. Die Punkte 1-3 sollen an passender Stelle in die neue Richtlinie eingearbeitet werden.

Begründung:


Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Ortsbezirk Altstadt einerseits die Plakatierung für politische und andere Veranstaltungen massiv aus Stadtbildgründen eingeschränkt werden soll, anderseits diese Regelung aber zu den eigentlich problematischen Zeiten, dem Wahlkampf mit seinen vielen Wahlplakaten, völlig aufgehoben werden soll. Bei der Kommunalwahl 2004 wurden Werbetürme für die Parteien in der Altstadt aufgestellt, um dieses Problem zu lösen. Diese Lösung hatte sich aus unserer Sicht sehr bewährt und sollte zu Wahlkampfzeiten wieder regelmäßig angeboten werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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