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Antrag / Anfrage / Rede

AirBnB – Zweckentfremdung

Anfrage zur Stadtratssitzung am 28.08.2019

In Mainz wie in vielen Städten in Deutschland ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Situation wird noch dadurch erschwert, dass Internetanbieter wie Airbnb dem Mietwohnungsmarkt Wohnungen dadurch entziehen, indem Wohnungen/Appartements für kurzfristige Nutzung (z.B. als Ferienwohnungen) auf dem Markt angeboten werden.

Die Stadt München hat im letzten Jahr den Internetanbieter Airbnb gerichtlich gezwungen, der Verwaltung unter Androhung eines Zwangsgeldes von 300.000 € mitzuteilen, wie viele Wohnungen auf den Plattformen von Airbnb mehr als acht Wochen lang zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden.

Es ist gelungen, immerhin 298 Wohnungen wieder dem Miet-Wohnungsmarkt zuzuführen. Das Verwaltungsgericht München hat das Handeln der Stadtverwaltung für rechtens erklärt. Insgesamt 92 Gerichtsverfahren mit Bußgeldbescheiden in einer Gesamthöhe von 851.110 € wurden zu Gunsten der Stadt entschieden.

Nachdem die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen die Möglichkeit bietet, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, gibt es ein rechtliches Instrument, dass den Kommunen ein zielgerichtetes Handeln ermöglicht.

Wir fragen an:

1. Welche Internetanbieter für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen/Appartements, wie z.B. Airbnb, sind nach Kenntnis der Verwaltung auf dem Gebiet der Stadt Mainz tätig?
2. Wie viele Wohnungen/Appartements werden nach Kenntnis der Verwaltung durch diese Internetanbieter in Mainz angeboten?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die einer Zweckentfremdungssatzung, wird die Verwaltung nutzen, um die kurzfristige Vermietung zu minimieren und wenigs-tens einen Teil dieser Wohnimmobilien dem Mietwohnungsmarkt wieder zuzuführen?
4. Ist der Verwaltung das in der Begründung genannte Verhalten der Verwaltung in München und das hierzu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts München bekannt?
5. Wird die Verwaltung gemäß dem Vorbild der Stadtverwaltung München handeln? Wenn nein, warum nicht?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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