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Antrag / Anfrage / Rede

Denkmalzone „Historischer Dorfkern Marienborn“

Anfrage zur Stadtratssitzung am 8. Februar 2017

Am 27.11.2013 hat der Marienborner Ortsbeirat den Antrag 1824/2014 zum Thema „Aufhebung der Denkmalzone Marienborner Ortskern“ einstimmig beschlossen. Im Sachstandsbericht der Verwaltung 0145/2014 wurde dazu wie folgt mitgeteilt:

„Im Rahmen des Routinegespräches mit der Denkmalfachbehörde am 16.01.2014 wurde der Antrag des Ortsbeirates der Denkmalfachbehörde vorgestellt und zur Klärung des Verfahrens eine schriftliche Anfrage mit den erforderlichen Unterlagen für die Landesdenkmalpflege zusammengestellt.“

Dabei ging es letztlich auch um die Frage, inwiefern die „Ruinen“ der noch denkmalgeschützten, aber nicht mehr komplett vorhandenen Gebäude Im Borner Grund 30 und 34 beseitigt werden könnten. Insbesondere die Reste des Gebäudes Im Borner Grund 30 werden als Schandfleck im Ort wahrgenommen. Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns nicht gegen den Denkmalschutz und gegen die Unterschutzstellung erhaltenswerter Gebäude wenden.

Die Entwicklung in Marienborn zeigt aber, dass durch fehlende fachliche Betreuung und fehlende Finanzmittel für den Denkmalschutz die Lage in unserem Ort untragbar geworden ist. Daher brauchen wir hier die Aufhebung der Denkmalschutzzone, um eine nachhaltige Ortsbildgestaltung und die Sanierung einzelner Anwesen sinnvoll voranzutreiben.

Wir fragen daher an:

1. Ist die o.a. Prüfung durch die Landesdenkmalpflege abgeschlossen und liegt der Verwaltung ein entsprechendes Ergebnis vor? Wenn ja, seit wann liegt der Verwaltung die Antwort vor und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer Stellungnahme zu rechnen?
2. Ist bei den Resten des Gebäudes Im Borner Grund 30 immer noch die Verkehrssicherheit gewährleistet? Wer hat dies festzustellen und wer kommt für mögliche Schäden durch herabfallende Gebäudeteile auf?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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