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Antrag / Anfrage / Rede

Elektro-Tretroller im städtischen Verkehrsraum

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.02.2020

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen im städtischen Verkehr Elektro-Tretroller (E-Scooter) fahren und werden in Mainz von zwei Anbietern zur Ausleihe angeboten. Dies hat zu neuen Problemen und Herausforderungen im öffentlichen Verkehrsraum geführt.

Wir fragen daher an:

1. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit den Elektro-Tretrollern im städtischen Verkehr bislang gemacht? Wie sehen die Unfallzahlen aus, an denen Elektro-Tretroller beteiligt waren?
2. Haben die beiden Anbieter von Elektro-Tretrollern die „Vereinbarung zwischen stationsungebundenen Elektro-Tretroller-Anbieter und der Landeshauptstadt Mainz“ unterschrieben? Wenn nein, welche Konsequenzen wird bzw. kann die Verwaltung daraus ziehen? Gab es hierzu bereits Gespräche zwischen der Verwaltung und den Anbietern und wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen Themen?
3. Verfügt die Stadt seit der Einführung im Sommer 2019 über die Nutzungsdaten der Anbieter und wurde bereits dazu eine Evaluation durchgeführt? Welche Probleme sind dabei offensichtlich geworden?
4. Wie überprüft die Stadt, ob die Auflagen/Bedingungen des Vertrages (insbesondere §3) bzw. die Vorgaben, die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben, eingehalten werden?
5. Seit dem 01. Januar 2020 dürfen die Elektro-Tretroller offensichtlich auch in den äußeren Stadtteilen verkehren. Stimmt dies und wenn ja, warum wurden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bzw. die Ortsbeiräte darüber nicht informiert?
6. Viele Elektro-Tretroller werden irgendwo auf Fußgänger- und Fahrradwegen, Plätzen, usw. abgestellt und nicht an zentralen Sammelstellen. Dadurch werden die Wege vor allem für mobilitätseingeschränkte Personen oder für Kinderwagen immer wieder massiv blockiert. Wie geht die Verwaltung derzeit mit diesem Problem um? Ist die Verwaltung berechtigt solche Behinderungen umgehend zu beseitigen? Wie häufig hat die Verwaltung bereits a. Elektro-Tretroller eingesammelt bzw. b. die Anbieter dazu aufgefordert, diese zu entfernen?
7. Können die Abstellverbotszonen in Absprache mit den Ortsbeiräten ausgeweitet werden?
8. Durch die fehlenden Sammelstellen für die Elektro-Tretroller ergibt sich in vielen Fällen ein chaotisches Bild. Welche Position nimmt die Stadtbildpflege zu diesem Sachverhalt ein und wie will die Verwaltung damit in Zukunft umgehen?
9. Sind zentrale Sammelstellen für Elektro-Tretroller in Mainz in Planung? Ist die Verwaltung hierzu bereits mit den Anbietern im Gespräch?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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