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Antrag / Anfrage / Rede

Hitzeschutz in kommunalen Einrichtungen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.02.2019

"Sommer sorgt für Angstschweiß" überschrieb die lokale Presse am 29. 01. 2019 ihren Artikel über sommerliche Extremtemperaturen in Mainzer Klassenräumen. Trotz laufender Klimaschutzprojekte und einem nach Auffassung der Ampelkoalition damit ausreichenden Bemühen sieht sich die Verwaltung nun mit den Vorwürfen der GEW im Schulträgerausschuss konfrontiert: 40° C in Klassenräumen der Eisgrubschule, mehr als 50° C in der Knanonikus-Kir-Realschule. Die GEW sieht dringenden Handlungsbedarf. Nicht nur dort, sondern auch in Verwaltungsgebäuden ist die Situation nicht besser: in den Fenstern des Stadthauses an der Kaiserstraße zeugen im Sommer die Abluftschläuche der Klimageräte vom schlechten energetischen Zustand. Und manche Kitas oder Altenheime fungieren mit ihren dunklen Fassaden gar als Wärmekollektor. In seiner Sitzung am 12. 09.2019 beschloss die Mehrheit des Stadtrats "die bereits bestehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei extremem Wetter vorzustellen, hierbei sollen vor allem sozialräumliche Ansätze vorgestellt werden, zum Beispiel Konzepte in Quartieren, Umgang in Altersheimen und Tageseinrichtungen, was passiert in Schulen und Kitas bei extremer Hitze, usw.." (Antrag 1501/2018 zur Sitzung Stadtrat am 12.09.2018)

Wir fragen daher an:

1. Wie ist der energetische Gebäudezustand der kommunalen Immobilien Schulen, Kindergärten, Altenheime, Verwaltungsgebäude etc. einschließlich des sommerlichen Hitzeschutzes?
a. Altbestand: wie groß ist der Sanierungsbedarf? Wie viele und welche Gebäude sind davon betroffen?
b. wie viele und welche Gebäude sind davon bereits saniert und entsprechen den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung?
c. Wie viele der sanierten Gebäude entsprechen einem höheren energetischen Standard, insbesondere einem effektiveren sommerlichen Hitzeschutz als der Mindestanforderung der aktuellen Energieeinsparverordnung?
d. Bei welchen Gebäuden ist eine energetische Sanierung geplant? Nach Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung oder besser?
e. Wie viele Neubauten sind geplant, die einem höheren energetischen Standard, insbesondere einem effektiveren sommerlichen Hitzeschutz entsprechen als den Mindestanforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung?

2. Welche Gebäude stehen im Sanierungsfahrplan als nächste Projekte an? Welche zeitliche Zielvorgaben sind gesetzt?

3. Welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Innenraumtemperaturen während starker und extremer Hitze wurden oder werden noch umgesetzt:

a. Beschattung durch Markisen, Jalousien, etc.?
b. Mikroklimatische Abkühlungseffekte durch Fassaden- und Dachbegrünung, vorgelagerte Pergolen?
c. dunkle Fassaden prägen etliche der Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Altenheime. Dunkle Oberflächen wirken wie Wärmekollektoren. Gibt es Überlegungen, die Außengestaltung des Bestands zur Minderung des Wärmeeintrags zu verändern?
d. Werden bei Neubauten und Sanierungen Gestaltungsvorgaben zur Hitzeminderung gemacht wie z. B. helle Außenflächen und reflektierende Materialien?
e. Freiflächenplanung: viele der Außenräume der genannten Gebäude, vor allem Schulhöfe sind stark versiegelt und kaum beschattet. Dies bewirkt nicht nur eine schlechte Aufenthaltsqualität im Sommer sondern erhöht ebenfalls die Hitze in den angrenzenden Innenräumen. Welche Maßnahmen sind zur Hitzeminderung der Außenräume vorgesehen:
i. Entsiegelung und Begrünung?
ii. Begrünung und Beschattung durch Bäume, Pergolen?
iii. Beschattung durch Sonnensegel?
iv. Verdunstungskühle durch Wasserflächen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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