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Antrag / Anfrage / Rede

Hundesteuer

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.09.2018

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zum sogenannten Entschuldungsfonds hat die Stadt Mainz sich zu Beginn des Jahres 2012 unter anderem dazu entschieden, den Beitragssatz für die Hundesteuer signifikant zu erhöhen (z.B. um 55% beim Ersthund). Die Verwaltung erhoffte sich daraus Mehreinahmen in Höhe von 453.165,55 Euro pro Jahr (Beschlussvorlage 0903/2013 zum sog. Entschuldungsfonds). In der Öffentlichkeit trifft man allerdings einen hohen Prozentsatz an Hunden ohne Hundemarke an.

Daher fragen wir an:

1. In welcher Größenordnung bewegen sich die jährlichen Mehreinnahmen aus der Hundesteuer tatsächlich? (z.B. in den Jahren 2016 und 2017 gegenüber 2011, unter Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses)
2. Auf welche Weise kontrolliert die Verwaltung, ob die in Mainz ansässigen Hunde gemeldet sind?
3. Führt das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet durch?
Falls JA: Mit welcher Häufigkeit? Falls NEIN: Wieso nicht?
4. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2016 und 2017 kontrolliert, wie viele davon waren nicht gemeldet?
5. Wie hoch ist die Ordnungsstrafe bei Enttarnung eines nicht gemeldeten Hundes?
6. Wären die gleichen jährlichen Mehreinnahmen zu erzielen gewesen, wenn der Steuersatz im Jahr 2012 nicht so stark erhöht worden wäre, da davon auszugehen ist, dass sich dann mehr Bürger daran gehalten hätten, ihren Hund ordnungsgemäß anzumelden?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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