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Antrag / Anfrage / Rede

Müllbeseitigung auf Flächen des LBM und der DB

Antrag zur Stadtratssitzung am 25. Mai 2016

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

1. die Deutsche Bahn AG (DB) und den Landesbetrieb Mobilität (LBM) nachdrücklich auf ihre Entsorgungspflichten im Mainzer Stadtgebiet hinzuweisen.

2. zu überprüfen, welche städtischen Kapazitäten vorhanden sind bzw. welche neu geschaffen werden müssten, um die Reinigung der Flächen im Auftrag von DB und LBM zu übernehmen.

3. zu überprüfen, welche Modalitäten für die entgeltliche Entsorgung von Unrat durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz im Auftrag des LBM und der DB erfüllt sein müssten.

Begründung:

Entsorgungsbetrieb und Grünamt kümmern sich um die Müllbeseitigung auf Mainzer Straßen, Plätzen und in Grünanlagen. Für viele Bereiche, die als öffentliche Flächen von den Mainzerinnen und Mainzern wahrgenommen werden, ist die Stadt Mainz allerdings nicht zuständig. Das gilt zum Beispiel für Ab- und Auffahrten zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für Bahndämme. Die Reinigung dieser Flächen ist Aufgabe des LBM oder der DB. Offensichtlich nehmen aber weder der LBM noch die DB ihre Reinigungs- und Entsorgungspflichten in ausreichendem Maße wahr. Die Folge ist eine zunehmende Vermüllung im Mainzer Stadtgebiet, auf die die Stadt Mainz bislang selbst keinen Einfluss hat, da die Entsorgung hier nicht in ihre Zuständigkeit fällt.

Durch den vorliegenden Antrag sollen LBM und DB zunächst für das Problem sensibilisiert werden. In einem weiteren Schritt soll überprüft werden, ob die Stadt dem Landesbetrieb und der Bahn (z.B. mindestens einmal pro Jahr in der zweiten Märzhälfte) die entgeltliche Entsorgung anbieten kann.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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