Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Schulsituation der Flüchtlingskinder in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 16. März 2016

Einem Artikel der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 24.02.2016 waren zahlreiche Details darüber zu entnehmen, auf welche Weise Flüchtlingskinder in Schulen untergebracht werden. Für die Altersgruppe bis 15 Jahre hat sich demnach ein gut funktionierendes Verfahren in Form der Koordination durch die Anne-Frank-Realschule plus herausgebildet. Für ältere Kinder ist die Situation komplexer, da es in Deutschland ein stark ausdifferenziertes und vielfältiges Angebot an Bildungs- und Ausbildungswegen gibt. Als erste Anlaufstelle wird im Artikel zwar die BBS 1 genannt, es wird aber im Verlauf des Artikels nicht ganz klar, welche Schulen und Schulformen hier in die Überlegungen mit einbezogen werden. Zudem gibt es Fälle, in denen das für Schüler typische Alter zwar überschritten ist, aber dennoch die Erlangung eines qualifizierten Schulabschlusses sinnvoll und wünschenswert wäre, damit im Anschluss eine weiterführende Ausbildung z.B. im Handwerk, an einer Berufsfachschule oder an einer Hochschule aufgenommen werden kann.

Wir fragen daher an:

1. Wie viele Flüchtlingskinder besuchen im Schuljahr 2015/2016 eine Schule in Mainz?
2. Wie viele Flüchtlingskinder besuchen welche Schultypen? Bei Integrierten Gesamtschulen mit Oberstufe bitte mit Angabe, wie viele der Kinder in die Oberstufe aufgenommen werden konnten.
3. Welche Schulen konnten bislang in die Betreuung von Flüchtlingen einbezogen werden?
4. Inwieweit kommen hierbei grundsätzlich auch Schulen privater Träger in Betracht? Falls das eher nicht der Fall sein sollte: Aus welchen Gründen?
5. Wie wird über die Einordnung in eine bestimmte Klassenstufe entschieden?
6. Inwieweit ist es möglich, ein Kind im Einzelfall in eine nicht altersgemäße Klasse aufzunehmen, wenn dies geeignet erscheint, ihm eine erfolgversprechende Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen?
7. Inwieweit besteht die Möglichkeit, Kinder, die das für Schüler typische Alter überschritten haben bzw. nicht mehr schulpflichtig sind, zur Erlangung eines Schulabschlusses in eine Schule aufzunehmen?
8. Auf welchen Wegen können Flüchtlinge eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück