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Antrag / Anfrage / Rede

Silvesterfeuerwerke

Anfrage zur Stadtratssitzung am 20.11.2019

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Stadt Mainz wegen hoher Feinstaubwerte gefordert, die Silvesterfeuerwerke in Mainz zu unterbinden. Die Allgemeine Zeitung vom 03.11.2019 berichtete, dass die Stadtverwaltung den Antrag der DUH zu einem generellen Verbot des Silvesterfeuerwerk zurückgewiesen hat. In der Stadt München hingegen wurde dieses Jahr für zahlreiche Innenstadtbereiche ein Böllerverbot vom Stadtrat beschlossen.

Wir fragen daher an:

1. In welchen Bereichen der Stadt Mainz darf derzeit kein (privates) Feuerwerk abgebrannt werden? Welche rechtlichen Grundlagen werden hierzu herangezogen?
2. Hält die Verwaltung (Silvester-)Feuerwerke aus ökologischen Gründen (Lärm, Feinstaubbelastung, verstörte Tiere, Silvesterabfälle auf den Straßen, verletzte Personen) auf Dauer für noch vertretbar?
3. Sind Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Tierschutz mit Blick auf die Belastungen keine ordnungspolitisch relevanten Gründe für eine rechtswirksame kommunale Regelung zum Verbot von Feuerwerken im Stadtgebiet?
4. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten geschaffen werden, damit die Stadt Mainz Feuerwerke im Stadtgebiet generell verbieten könnte? Welche Möglichkeiten hat der Stadtrat bereits jetzt, ein Verbot für weitere Bereiche auszusprechen?
5. Wäre es möglich von Seiten der Stadt zentrale Licht- und Lasershows als Alternative zu Feuerwerken zu organisieren?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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