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Antrag / Anfrage / Rede

Verkehrssicherheit der Fahrzeuge der Firma Köster und Hub/Personenbeförderungsschein für Fahrer/-innen der Kleinbusse

Anfrage zur Stadtratssitzung am 27.9.2017

Die Stadtratsfraktion der ÖDP bittet um Antwort auf folgende Fragen:

1. Welche Fahrzeuge werden von der Firma Köster und Hub für den Transport der Schülerinnen und Schüler verwendet (Fahrzeugmodelle; Baujahr)?

2. In welchem zeitlichen Intervall wird die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge von der Verwaltung überprüft? Anmerkung hierzu: Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat den Vertrag mit der Firma gelöst, weil an den Fahrzeugen bei Kontrollen durch kommunale Mitarbeiter (offensichtlich gravierende) Mängel festgestellt wurden.

3. Nach dem Gesetz zur Personenbeförderung besteht die Pflicht, für Führer von Fahrzeugen, die gewerbsmäßig zum Personentransport genutzt werden, einen Personenbeförderungsschein vorzuweisen (die Gewerkschaft „Verdi“ sieht diese Voraussetzung bei der Firma Köster und Hub als gegeben). Wie sieht die Verwaltung der Stadt Mainz diese Maßnahme?

4. Wird diese gesetzliche Vorgabe von der Firma Köster und Hub in jedem Einzelfall (Fahrer/-innen) erfüllt?

5. Falls die Firma die Voraussetzung nicht erfüllt, welche Konsequenzen hat es für das Vertragsverhältnis der Stadt Mainz zur Firma Köster und Hub, falls die Verwaltung die in Punkt 3. genannte Pflicht bejaht?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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