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Antrag / Anfrage / Rede

Auswirkungen des Urteils des EuGH bezüglich des Lebensraums für Feldhamster auf den aktuellen Baufortschritt bei HE 130 sowie bei weiteren zukünftigen Städtebauplanungen in Hechtsheim

Gemeinsame Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim am 17.09.2020 von CDU, FW und ÖDP

Anfrage bei der Stadtverwaltung Mainz:

Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH (Rechtssache C-477/19) bezüglich des Lebensraums für Feldhamster auf den aktuellen Baufortschritt bei HE 130 sowie bei weiteren zukünftigen Städtebauplanungen in Hechtsheim.

Begründung:

Das EuGH hat festgelegt, dass Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern auch dann nicht zerstört werden dürfen, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber wohlmöglich dorthin zurückkehren könnten. Da die Gemarkung Hechtsheim in der Vergangenheit und teilweise bis heute von Feldhamstern bewohnt wurde oder wird, stellt sich die Frage, in wieweit das aktuelle Bauvorhaben HE 130 und zukünftige Planungen in der Gemarkung Hechtsheim von diesem Urteil betroffen sind.

gez. Franz Jung / Reinhard Schwarz / Prof. Dr. Felix Leinen

 

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