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Antrag / Anfrage / Rede

Durchgang durch das ehemalige Studierendenwohnheim Canisiusstraße

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Gonsenheim am 05.06.2012

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadt Mainz wird gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes vertragliche Lösungen zu finden, die die Stadt Mainz verpflichten, den Weg über das Grundstück sowie den Durchgang durch den Torbogen eigenständig zu beleuchten und von Unrat freizuhalten. Weiterhin wird die Stadt Mainz gebeten, vertragliche Lösungen mit dem Eigentümer zu finden, die es erlauben, mit dem Fahrrad auf einem Fahrradweg über das Grundstück (idealerweise durch den Torbogen) zu fahren. Beide Regelungen sollen grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Eigentümer sein und dauerhaft gelten (z. B. über einen Eintrag ins Grundbuch).

Begründung:

1. Die Zustände in den letzten Monaten (monatelanger Ausfall der Beleuchtung, zunehmende Verunreinigung des öffentlichen Weges, insbesondere mit Glasscherben) haben gezeigt, dass es auf Basis der derzeitigen Rechtslage offenbar vorkommen kann, dass unhaltbare Zustände für einen stark frequentierten öffentlichen Weg eintreten können. Dies muss für die Zukunft verhindert werden.

2. In diversen Antworten auf Anfragen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es lediglich ein Wegerecht für Fußgänger, nicht jedoch für Fahrradfahrer gibt. Dies bedeutet jedoch, dass es dem jeweiligen Eigentümer überlassen bleibt, den öffentlichen Weg so zu gestalten, dass ein Befahren mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Dies ist eine massive Benachteiligung von Radfahrern. Der zwar oft, aber doch seltener frequentierte Weg zwischen dem Wohngebiet „Am Großen Sand“ und dem Müllerwäldchen wird ebenfalls als Radweg ausgewiesen. Eine analoge Regelung sollte es daher auch für diesen zentralen Weg geben.

Dr. Holger Schinke

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