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Antrag / Anfrage / Rede

Fällungen von Baum und Sträuchern in der Schulze-Delitzsch-Straße 3-5

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Oberstadt am 14.9.2021

Für die Friedrich-Ebert-Siedlung liegt seit Mai 2018 eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vor, in der durch § 7 die Nutzung und Gestaltung der Vorgärten (gemäß § 88 Abs. 1 LBauO) geregelt ist: (1) Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten / pflegen und dürfen nicht als Arbeitsflächen, Steinschüttungen oder Lagerflächen benutzt werden.

Nun mussten jedoch Bäume und Sträucher in der Schulze-Delitzsch-Straße 3-5 – trotz des Fällverbots von April bis Oktober – einer vollversiegelten Fläche für Parkplätze weichen. Die dort eingewachsene Grünfläche stellte eine homogene Vorgartenbepflanzung dar, identisch mit den Bepflanzungen an den Hausnummern 7-9 und 11-13.

Im Jahre 2016 wurde ein Bauantrag für Parkplätze gestellt, dieser wurde Ende 2020 erneuert und trotz Ausrufung des Klimanotstandes des Mainzer Stadtrates 2019 vom Bauamt nach Aussage des Amtes genehmigt. Dem Grünamt lag jedoch – auf meine persönliche Nachfrage hin – keine Sondergenehmigung für das Entfernen der Bäume und Sträucher vor.

Außerdem verringert die dort entstandene voll versiegelte Parkplatzfläche die Fläche für Straßenparkplätze, und lässt auch das Anwohnerparken in den besagten Straßen fragwürdig erscheinen.

In der Begründung der Satzung ist außerdem nachzulesen:
Weiterhin bilden die vorhandenen Vorgärten mit dem nahegelegenen Stadt- und Volkspark ein zusammenhängendes "Grünnetz", das in seiner Gesamtheit als unverzichtbarer Bestandteil des typischen Ortsbildes und Wohnumfeldes zu werten ist. Aufgrund der gestalterischen und stadtbildpflegerischen Bedeutung ist es Ziel dieser Satzung, die noch vorhandenen Vorgartenbereiche zu erhalten und sie vor der Errichtung von baulichen Anlagen - zu denen nach § 2 (1) Nr. 4 LBauO auch Stellplätze zählen - zu schützen.

Wir fragen daher an:

1. Welche Abteilung des Mainzer Bauamtes zeigt sich für diese Genehmigung verantwortlich und kann diese nach der oben genannten Satzung begründen?
2. Wann wurde diese Sondergenehmigung erteilt?
3. Welche Pläne sind für die benachbarten Grünflächen angedacht?
4. Wieso wurde das Grünamt nicht mit einbezogen?
5. Wie lassen sich in Zukunft Überschwemmungen durch Starkregen an der Kreuzung Adelungstraße/Goldgrube, die durch übermäßige Versiegelung entstehen, verhindern?

gez. Dagmar Wolf-Rammensee

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