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Antrag / Anfrage / Rede

Bearbeitungsfristen der Unterlagen für die Bauausschusssitzungen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.02.2006

Die Unterlagen für den Bauausschuss umfassen in der Regel zwischen 500 und 1000 Seiten. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Mainz werden die Unterlagen den Bauausschussmitgliedern etwa eine Woche vor der Sitzung (in der Regel ein Donnerstag) über den Botendienst der Stadtverwaltung zugestellt. Da diese Unterlagen meist nicht in die Briefkästen passen, kann es vorkommen, dass die Unterlagen der Fraktionsgeschäftsstelle zugestellt werden, so dass frühestens an einem Freitag die Unterlagen vom Bauausschussmitglied in Empfang genommen werden. Zuvor müssen die Vorlagen von Verwaltung und Stadtvorstand bearbeitet bzw. beschlossen werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass eine knappe Woche zur Bearbeitung der Bauausschuss-Unterlagen gerade für die kleinen Fraktionen nur unter großem Zeitdruck realisierbar ist. Daher ist eine gewissenhafte Bearbeitung rechtzeitig vor einer Sitzung immer wieder in Frage gestellt. Aber diese gewissenhafte Bearbeitung –gerade in den immer wieder umstrittenen und sensiblen Bausachen- erwarten die Bürgerinnen und Bürgern von den Fraktionen des Stadtrats.

 

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Uns ist bewusst, wie viel Arbeit im Bauausschuss auf uns zukommt. Die Unterlagen müssen allerdings auch für ehrenamtlich tätige Bauausschussmitglieder mit angemessenem Vorlauf zu bearbeiten sein. Dies ist derzeit nicht der Fall.

 

 

 

Wir fragen daher an:

 

1. Ist die Verwaltung bereit, die Unterlagen für die Bauausschussmitglieder mindestens eine Woche früher zur Verfügung zu stellen? Wäre die Verwaltung bereit, für diesen Ausschuss die Ladungsfristen in der Hauptsatzung entsprechend anzupassen? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wenn nein, ist die Verwaltung bereit, die Flächennutzungs- und Bebauungsplan-Entwürfe vorzeitig der Fraktionsgeschäftsstelle in Schriftform oder als pdf-Datei zur Verfügung zu stellen, so bald sie für den nächsten Verfahrensschritt abschließend bearbeitet sind? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Ist die Verwaltung grundsätzlich bereit, die Unterlagen für die Ausschusssitzungen den einzelnen Bauausschussmitgliedern bzw. den Fraktionsgeschäftsstellen in elektronischer Form fristgerecht bereitzustellen (Anmerkung: diese Bereitstellung erfolgt beispielsweise für die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Mainz im Rahmen der gemäß dem BauGB vorgeschriebenen Offenlagen)? Dies würde die Zeit für das Vervielfältigen/Drucken der meist umfangreichen Unterlagen einsparen und somit mindestens drei Tage an Zeit gewinnen.

 

4. Welche Alternativen bietet die Verwaltung an, wenn die o.a. Vorschläge aus Verwaltungssicht nicht praktikabel erscheinen?

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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