Antrag / Anfrage / Rede
Einführung der Verpackungssteuer in Mainz
Antrag zur Stadtratssitzung am 03.09.2025
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Mainz wird ab dem 01.07.2026 eine Verpackungsteuer nach dem Tübinger Modell einführen.
2. Die hierdurch zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen werden in die Haushaltspläne ab dem Jahr 2026 aufgenommen.
3. Gemäß den Erfahrungen der Stadt Tübingen zur Erhöhung der Akzeptanz der Verpackungsteuer werden ab sofort Maßnahmen vorbereitet, mit denen die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung beraten und unterstützt werden können.
4. In wohldefinierten Sonderfällen wie beispielsweise bei Kliniken gelten wie in Tübingen rechtssichere Ausnahmeregelungen.
Begründung:
In Tübingen gilt seit dem 01. Januar 2022 eine Verpackungsteuer. Steuerpflichtig sind u.a. diejenigen Betriebe, welche Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen unter Verwendung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck ausgegeben. Zielsetzung der Steuer ist die Reduzierung von Einwegverpackungen am städtischen Müllaufkommen.
Die kommunale Verpackungsteuer steht als Lenkungsteuer nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren (BVerwG 9 CN 1.22 - Urteil vom 24. Mai 2023). Diese Entscheidung wurde im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Auf Antrag 0220/2025 der ÖDP hat sich der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen mit den Vor- und Nachteilen der Verpackungsteuer auseinandergesetzt. In einem Vortrag der Projektleiterin aus Tübingen, Frau Patzwahl konnte sich der Ausschuss davon überzeugen, dass
• die Verpackungsteuer mit überschaubarem personellem Aufwand eingeführt und betreut werden kann,
• die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung hinreichend gut unterstützt werden können, so dass keine Abwanderung in Nachbargemeinden zu befürchten ist,
• eine Reduzierung des Müllaufkommens eintritt, welche nicht zuletzt auch den Entsorgungsbetrieb entlastet, und
• die Einnahmen aus der Verpackungsteuer die durch ihre Einführung verursachten Ausgaben deutlich übersteigen [über 2 Mio. Euro pro Jahr (Schätzung auf Grundlage der Werte in Tübingen)].
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender