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Antrag / Anfrage / Rede

Fernwärmeversorgung auf dem Lerchenberg

Anfrage zur Stadtratssitzung am 01.10.2014

Auf eine Anfrage im Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg zur Fernwärmeversorgung hat Umweltdezernentin Katrin Eder geantwortet:
„Seitens der Stadt wird nicht angestrebt, die „Satzung über den Anschluss- und Benutzungs-zwang an die Fernheizung für das Gebiet Mainz-Lerchenberg und des Zweiten Deutschen Fernsehens vom 05.07.1984“ ganz oder in Teilen zu verändern, sofern dies zu einer Aushöhlung der Ziele (Gründe der Volksgesundheit, insbesondere zum Zwecke der Reinhaltung der Luft) führen könnte. Noch immer werden in Mainz die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Luftreinhaltewerte, insbesondere für NO2, erheblich überschritten. Daran beteiligt sind auch häusliche Feuerungsanlagen. Deshalb benennt der aktuelle Luftreinhalteplan als städtische Maßnahme den Ausbau der Fernwärme.“

Laut BMWi/BMU 2010 sollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40% und entsprechend der Zielformulierung der Industriestaaten bis 2050 um mindestens 80% – jeweils gegenüber 1990 – reduziert werden. Das HKW Mainz betreibt eine Gas- und Dampfturbinen (GuD)- Anlage auf der im Ingelheimer Aue, ein Müllheizkraftwerk und im Stadtgebiet mehrere Heizwerke. Nach Auskunft des Betreibers wird die Fernwärme zu 99 Prozent aus der (GuD)- Anlage und dem Müllheizkraftwerk gewonnen. (vgl. 5.1.3 Endbericht „Energetische Stadtsanierung – integriertes Quartierskonzept Mainz Lerchenberg).

Wir fragen daher an:

1. Wie soll die o.a. Reduzierungen des CO2-Ausstoßes erreicht werden, wenn selbst bei Erneuerung des kompletten Fernwärmenetzes Mainz Lerchenberg der CO2-Ausstoß der vorgenannten Energielieferanten (Verbrennung fossiler Ressourcen) , unverändert bleibt?

2. Würde eine Befreiung für Energieeffizienzhäusern nach KFW-Standard von der „Satzung über den Anschluss- und Benutzungs-zwang an die Fernheizung für das Gebiet Mainz-Lerchenberg und des Zweiten Deutschen Fernsehens vom 05.07.1984“ zu einer Aushöhlung der Ziele (Gründe der Volksgesundheit, insbesondere zum Zwecke der Reinhaltung der Luft) führen? Wenn ja, warum?

3. Könnte die Begünstigung von Energieeffizienzhäusern nach KFW-Standard durch eine Befreiung vom Fernwärmeanschlusszwang nicht eher im Gegenteil zu einer effizienten Unterstützung zur Erreichung dieser Ziele (Luftreinerhaltung etc.) führen indem ein Anreiz zur Sanierung geschaffen wird?

4. „Fernwärme [kann] auch in weniger verdichteten Gebieten noch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll betrieben werden […]. Voraussetzung sind hinreichend geringe Netzverluste und eine energetisch bessere zentrale Technik[…]“ (vgl. 5.4.1 Endbericht „Energetische Stadtsanierung – integriertes Quartierskonzept Mainz Lerchenberg“). Da ohnehin für eine langfristig effiziente Wärmeversorgung des Stadtteiles eine energetische Ertüchtigung des Wärmenetzes unabdingbar ist (vgl. 5.2.1.2 Endbericht „Energetische Stadtsanierung – integriertes Quartierskonzept Mainz Lerchenberg“), könnte das neue Wärmenetz entsprechend des Bedarfs dimensioniert werden. Sieht die Verwaltung durch diese Option eine Möglichkeit, die Kosten des Fernwärmenetzes für die Allgemeinheit trotz des Wegfalls einiger „Eigenversorger“ in einem verträglichen Maß zu halten?

5. In Zusammenhang mit Frage 4 und auch, um dem zukünftigen Energiebetreiber eine möglichst hohe Planungssicherheit zu bieten: Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag, Bürgern, die ihre Bestandsgebäude in mindestens Energieeffizienzhäuser 100, 85 und weniger nach KFW-Standard wandeln, bis Ende 2015 die Möglichkeit zu geben, eine Ausnahmegenehmigung von der Fernwärmesatzung zu beantragen?

6. Welche Anzahl von Anträgen auf Sondergenehmigungen von „Eigenversorgern“ erwartet die Verwaltung? Welche Bedeutung misst die Verwaltung in diesem Zusammenhang dem Umstand bei, dass die Wandlung von Bestandsgebäuden in Energieeffizienzhäuser (Wärmedämmung, Fotovoltaikanlagen, Luft/Erd- Wärmepumpen) sehr hohe Investitionskosten im nahezu sechsstelligen Euro-Bereiches voraussetzen?

7. Die Versorgung mit Fernwärme hat vor allem auch den Nachteil, dass die hohen Leitungsverluste der Fernwärmeversorgung von der Ingelheimer Aue bis zum Lerchenberg nicht ausgeglichen werden können. Wird die Verwaltung eine Nahversorgungsvariante (z.B. Blockkraftheizwerk), wie von den Stadtwerken Mainz Netze in der Berliner Siedlung geplant, in die Überlegungen zur Wärmeversorgung auf dem Lerchenberg mit einfließen lassen? Wenn nein, warum nicht?

8. Laut Bebauungsplanentwurf der Nino-Erné Straße (Le 2) Mainz Lerchenberg sollen die dort geplanten Häuser zwar an die Fernwärme angeschlossen werden, allerdings werden die Eigentümer nicht zur Nutzung der Fernwärme gezwungen. Stellt dies aus Sicht der Verwaltung eine Ungleichbehandlung zu den anderen Bürgern des Lerchenberges dar? Wenn nein, warum nicht?

Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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