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Antrag / Anfrage / Rede

Kommunale Anzeigepflicht von Grundstücksverkäufen im Außenbereich

Anfrage zur Stadtratssitzung am 25.09.2019

In früheren Zeiten war es üblich, dass die Stadt Mainz in den Schaukästen der Ortsverwaltungen öffentliche Bekanntmachungen über zum Verkauf stehende landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich ausgehängt hat. Auf diese Weise konnten interessierte Landwirte rechtzeitig entscheiden, ob sie als potentielle Kaufinteressenten in Erscheinung treten wollen. Diese Art der Bekanntmachung wird seit einigen Jahren nicht mehr praktiziert.

Daher fragen wir an:

1. Ist die Stadt Mainz gesetzlich zur Anzeige verpflichtet?

2. Falls ja, auf welche Weise wird dieser Verpflichtung heutzutage nachgekommen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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