Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Standorte der Stadtverwaltung – Nutzung Finanzamtsgebäude

Anfrage zur Stadtratssitzung am 20.05.2015

In ihrer Antwort auf die Anfrage der ÖDP 0552/2015 hatte die Verwaltung ausgeschlossen, dass Teile der städtischen Verwaltung in das Ende 2016 frei werdende Finanzamtsgebäude umziehen könnten. Der Grund: Die Nettogrundfläche des Finanzamtsgebäudes sei zu gering. Laut Antwort der Verwaltung arbeiten im Finanzamtsgebäude 220 Mitarbeiter/innen auf einer Nettogrundfläche von 6.882 qm, während es im Rathaus 356 Mitarbeiter/innen auf 20.689 qm und im Stadthaus 554 Mitarbeiter/innen auf 23.516 qm seien. Das Finanzamtsgebäude wurde im Gegensatz zu den stark sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden der Stadt erst zwischen 2009 und 2011 im laufenden Betrieb saniert, barrierefrei gestaltet und der Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht. Die ÖDP-Fraktion hält es daher (immer noch) für sinnvoll, den Erwerb oder die Anmietung des Gebäudes für die Stadtverwaltung zu prüfen, und im Gegenzug andere, sanierungsbedürftige Gebäude freizustellen.

In Anbetracht der hohen Verschuldung in Mainz fragen wir daher an:

1. Hält es die Verwaltung nicht für ineffizient, wenn im Rathaus mehr als 58 qm pro Mitarbeiter/in und im Stadthaus mehr als 42 qm pro Mitarbeiter/in zur Verfügung stehen, während das Finanzamt mit rund 31 qm pro Mitarbeiter/in auskommt?

2. Wieso gibt es in der Stadtverwaltung keinerlei Überlegungen, in welchen Gebäuden Mitarbeiter/innen während der beabsichtigten Rathaussanierung untergebracht werden könnten?

3. Mit welchen aktuell aufgelaufenen Sanierungskosten rechnet die Verwaltung beim Stadthaus?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Zurück