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Antrag / Anfrage / Rede

Umweltbelange Campus Johannes Gutenberg-Universität

Anfrage zur Stadtratssitzung am 23.09.2020

Mit circa 31.000 Studierenden zählt die Johannes Gutenberg-Universität zu den größten Universitäten Deutschlands. Trotz einer Fläche von ca. 850.000 m2 existiert im Gegensatz zum Hochschulerweiterungsgelände westlich der Koblenzer Straße kein rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Umweltbelange sowohl für den Campus selbst als auch für die angrenzende Stadt verbindlich schützt.

Etliche bauliche Maßnahmen wurden bisher jeweils im Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB genehmigt. Für die Zukunft sind weitere bauliche Veränderungen und Erweiterungen nicht auszuschließen.

Das Gelände liegt unmittelbar in der Nachbarschaft einer Fläche mit sehr hoher klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsfunktion und im Bereich einiger für die Innenstadt relevanten Kaltluftleitbahnen.

Der Schutz vor Extremwetter wie Hitze und Starkregen ist eine stadtweite Aufgabe. Da bei mehreren oder größeren Projekten in der Summe negative Effekte auf den Klimakomfort möglich sind, ist eine sorgfältige Planung unentbehrlich. Ziel sollte sein, die thermische Belastung und damit die Aufenthaltsqualität des Gebiets und auch die des Umfeldes so weit wie möglich zu reduzieren.

Wir fragen daher an:

1. Welches Konzept liegt der Bebauungsstruktur des Campus östlich der Koblenzer Straße zu Grunde, das die Umweltbelange, insbesondere des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Artenschutzes berücksichtigt?
2. Welche bauplanungsrechtlichen Festsetzungen regeln die Bauweise, die Stellung baulicher Anlagen, die Eingrenzung der überbaubaren Flächen und die bauliche Dichte?
3. Welche Festlegungen regeln die Höhenentwicklung und die Stellung der Baukörper insbesondere im Interesse der meist westlichen bis südwestlichen Kaltluftströmungen ( z. B. Kaltluftbahn über die NW- Ecke des Geländes nach NO in Richtung Münchfeld)?
4. Gibt es eine Festlegung von Freihaltezonen zur Durchströmbarkeit des betreffenden Gebietes?
5. Wurde für das betreffende Gebiet bereits eine Bioklimastudie erstellt, die Konzepte zur Verbesserung sowohl der stadtklimatischen als auch der gebietsinternen Belange bereithält?
6. Welche grünordnerische Festsetzungen regeln im betreffenden Gebiet die max. Versiegelung, legen Flächen zur Bepflanzung, Flächen zur Versickerung und Regenrückhaltung oder Dach- und/ oder Wandbegrünung fest?
7. Wurden für das Gebiet bereits artenschutzrechtliche Untersuchungen vorgenommen?
8. Wurden die vorhandenen Bäume erfasst und kartiert?
9. Wie stellt sich das Verkehrskonzept dar? Ist das Gebiet in die Fahrradroutenplanung einbezogen?

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

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