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Antrag / Anfrage / Rede

Veranstaltungen im Rathaus

Anfrage zur Stadtratssitzung am 20.02.2008

Seit ca. zwei Jahren darf die VHS Mainz keine Kurse mehr im Rathaus durchführen. Die uns von der Verwaltung mitgeteilte Begründung lautet:

 

„Veranstaltungen, für die eine Teilnahmegebühr erhoben wird dürfen im Rathaus nicht durchgeführt werden, nur kostenfreie. Eine kommerzielle Nutzung soll nicht erlaubt sein.“

 

Gleichwohl findet mindesten zweimal jährlich eine Veranstaltung im Rathaus statt, die von privater Seite durchgeführt wird und für die Eintritt erhoben wird und gleichzeitig, im angrenzenden Rathausparkhaus, deren Produkte zum Verkauf angeboten werden.

 

Wir bitten daher die Verwaltung der Stadt Mainz um Auskunft:

 

1. Nach welchen Regeln und Kriterien werden die Räume im Rathaus vergeben?

2. Wie erklärt sich der obige widersprüchliche Sachverhalt?

3. Wie viele Veranstaltungen finden pro Jahr im Rathaus statt, für die ein Eintritt oder eine Teilnahmegebühr erhoben wird?

4. Wie hoch ist die Raummiete für kostenpflichtige und für kostenfreie Veranstaltungen pro m²? Was kostet für beide Varianten das Foyer für Private und für gemeinnützige Veranstalter?

5. Wenn schon Private Räumlichkeiten im Rathaus nutzen und Eintritt erheben können, kann diese Möglichkeit der gemeinnützigen VHS Mainz auch wieder eingeräumt werden? Falls ja, ab wann?

6. Ist es möglich die Regeln bei der Raumnutzung so zu ändern, dass Organisationen, die keinen Gewinn erwirtschaften die Räumlichkeiten des Rathauses wieder nutzen können auch wenn eine Teilnahmegebühr erhoben wird? Falls ja, ab wann?

7. Falls dies nicht möglich ist: „Wie gedenkt die Verwaltung bei künftigen Raumanfragen für kostenpflichtige, private Veranstaltungen zu Entscheiden?

 

Herbert Egner,

stellv. Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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